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Lockern wider Willen: Wie sich die Corona-Regeln ändern


Hannover
Lockern wider Willen: Wie sich die Corona-Regeln ändern

Von dpa
18.03.2022Lesedauer: 3 Min.
Corona-SchnelltestVergrößern des BildesEin Mann träufelt eine Lösung auf eine Testkassette für einen Corona-Schnelltest. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Auf und Ab der Corona-Wellen steht auch in Niedersachsen der nächste Lockerungsschritt bevor. Neu ist allerdings, dass die Beschränkungen diesmal in einer Phase fallen, in der die Infektionszahlen so hoch sind wie nie. Niedersachsens Landesregierung lässt keinen Zweifel daran, dass die Verantwortung dafür beim Bund zu suchen ist - ginge es nach ihr, würde jetzt noch nicht gelockert.

Ministerpräsident Stephan Weil appellierte daher schon jetzt an die Bundesregierung, den Ländern insbesondere mit Blick auf den Herbst bald wieder mehr Möglichkeiten für weiterreichende Beschränkungen zu geben. Darüber müsse noch vor der Sommerpause ernsthaft gesprochen werden, sagte der SPD-Politiker am Freitag. Der jetzt beschlossene Rahmen sei im Herbst "mit Sicherheit nicht ausreichend". Weil mahnte: "Die Pandemie ist noch längst nicht zu Ende."

Zwar können die Landtage künftig grundsätzlich auch ganze Bundesländer zum Hotspot mit schärferen Regeln erklären. Allerdings ist das an hohe Hürden geknüpft - eine konkrete Gefahr etwa durch das Auftreten einer gefährlicheren Virusvariante oder eine bevorstehende Überlastung der Krankenhäuser. Stand heute kann die Hotspot-Regel daher Weil zufolge noch nicht auf ganz Niedersachsen angewendet werden - trotz des Rekordwerts von mehr als 36 000 Neuinfektionen binnen eines Tages allein in Niedersachsen.

Um zumindest das, was noch möglich ist, umzusetzen, nutzt das Land nun erst einmal eine Übergangsfrist. Von Samstag an greift daher eine erste Lockerungsstufe, bevor am 3. April fast alle verbliebenen Vorschriften fallen. Übrig bleiben werden dann voraussichtlich nur noch Masken- und Testvorgaben für bestimmte Einrichtungen.

Diese Regeln gelten von Samstag an:

HANDEL - Die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften bleibt bestehen.

PRIVATE TREFFEN - Die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte entfallen. Bisher galt das nur für Treffen, bei denen alle Teilnehmer gegen Corona geimpft sind.

VERANSTALTUNGEN - Fußballspiele und andere Großevents können wieder ohne Zuschauer-Obergrenze stattfinden. Voraussetzung dafür ist, dass alle Zuschauer gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind (2G-Regel). Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel müssen keine Mindestabstände oder Maskenpflichten mehr beachtet werden. Bei Events in geschlossenen Räumen müssen dagegen FFP2-Masken getragen werden, ab 2000 Teilnehmern gelten drinnen zudem Abstandsvorgaben. Veranstaltungen mit maximal 2000 Zuschauern sollen nach der 3G-Regel möglich sein - dort reicht also auch ein negativer Corona-Test aus.

FREIZEIT - In Kinos, Theatern, Zoos und Freizeitparks gelten in geschlossenen Räumen wie gehabt die 3G-Regel und die FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.

NAHVERKEHR - Die 3G-Regel entfällt. Das heißt: Auch ohne Impfung, Genesung oder Negativtest ist die Nutzung von Bus und Bahn wieder möglich. Während der Fahrt sowie an den Haltestellen müssen die Fahrgäste aber weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

GASTRONOMIE - Drinnen gilt wie bisher die 3G-Zugangsbeschränkung. Draußen muss lediglich eine FFP2-Maske getragen werden, die am Sitzplatz abgenommen werden kann. Für Clubs, Discos und Shisha-Bars gilt weiterhin 2G plus - dort haben also nur Geimpfte und Genesene Zutritt, die zusätzlich einen negativen Test vorlegen können oder geboostert sind. Neu ist, dass die Masken hier nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts am Sitzplatz abgelegt werden können.

HOTELS - Nach wie vor gilt in Hotels und Pensionen die 3G-Regel. Drinnen müssen in öffentlich zugänglichen Bereiche FFP2-Masken getragen werden, außer im Sitzen.

SCHULEN - Wie angekündigt bleiben drei Tests pro Woche vorgeschrieben. Wie geplant entfallen soll indes am Montag die Maskenpflicht für Grundschüler während des Unterrichts.

KITAS - Die Testpflicht für betreute Kinder ab drei Jahren wird um zwei Wochen verlängert. Sie sieht vor, dass die Kinder oder enge Angehörige drei Tests pro Woche vorlegen müssen. Ursprünglich war diese Vorgabe bis Ende dieser Woche befristet.

FRISEURE - Wer sich die Haare schneiden lassen will, muss beim Friseur weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

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