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Unverständnis nach Gerichtsentscheidung zu Tagebaustopp


Potsdam
Unverständnis nach Gerichtsentscheidung zu Tagebaustopp

Von dpa
18.03.2022Lesedauer: 3 Min.
Jörg Steinbach (SPD)Vergrößern des BildesJörg Steinbach (SPD), Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg. (Quelle: Bernd Settnik/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Ein Gerichtsurteil zum Stopp des Tagebaubetriebs in Jänschwalde mitten in der Ukraine-Krise hat Unverständnis bei der Belegschaft und Sorgen beim Energieunternehmen Leag hervorgerufen. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus darf der Betreiber im Tagebau Jänschwalde nur noch bis zum 14. Mai Braunkohle fördern. Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) will die Folgen eines Stopps des Jänschwalder Tagebaubetriebs für Verbraucher möglichst gering halten.

Grund für den Stopp ist der Streit um die Wasserentnahme in der Grube. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Grüne Liga hatten eine "drastische" Wasserentnahme in der Grube kritisiert und waren mit einem Eilantrag gerichtlich gegen den Braunkohletagebau vorgegangen, um den Hauptbetriebsplan des Tagebaus außer Vollzug zu setzen. Das Gericht gab der Klage statt.

Die Leag kündigte an, zunächst alle Unterlagen und Fakten zu prüfen und gegebenenfalls Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Ein Teil der Belegschaft soll den Sicherungsbetrieb im Tagebau aufrechterhalten, der Rest auf andere Tagebaue verteilt werden.

Die Umweltschützer hatten nach eigenen Angaben festgestellt, dass die Leag in dem Tagebau seit Jahren viel mehr Grundwasser abpumpt, als wasserrechtlich zulässig ist. Ein Hauptbetriebsplan dürfe nur zugelassen und umgesetzt werden, wenn er über sämtliche Erlaubnisse verfüge. Die Erlaubnis für die Entnahme von so viel Wasser gebe es nicht, so die Umweltverbände.

In seiner Urteilsbegründung verwies das Gericht auf eine bis Ende Dezember 2022 geltende wasserrechtliche Erlaubnis aus dem Jahr 1996. Sie gestatte nur eine ab dem Jahr 2019 sukzessiv zurückgehende Förderung von Grundwasser. Eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Hebung von Grundwasser in einer Menge, die für den aktiven Tagebaubetrieb in dem Zulassungszeitraum erforderlich wäre, liege deshalb nicht vor. Aktuell werden laut Gericht etwa 200 Kubikmeter Grundwasser pro Minute gefördert, während die wasserrechtliche Erlaubnis nur eine Förderung von 50 Kubikmeter vorsehe.

Ohne Grundwasserabsenkung kann ein Tagebau nicht geführt werden. Das Grundwasser wird dazu gehoben und abgeleitet. Das bedeutet, dass sich auch im Tagebauumfeld das Grundwasser absenkt. Nördlich des Tagebaus Jänschwalde befinden sich Naturschutzgebiete, darunter Feuchtwiesen und das Calpenzmoor.

Das Urteil sei relativ umfangreich und müsse, was die Konsequenzen angehe, zunächst analysiert werden, sagte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Cottbus. "Ich hoffe, dass wir direkte Auswirkungen vermeiden können, der Betrieb kann ja erstmal bis Mitte Mai auf jeden Fall weitergehen." Bis dahin werde die Saison, was die Wärmeversorgung betrifft, vorbei sein. Die Wärmeversorgung sei fast kritischer als die Stromversorgung, fügte Steinbach hinzu.

Das Unternehmen indes sieht gravierende Folgen für die Energieversorgung in der Region. Angesichts der aktuellen angespannten Situation auf den Energiemärkten mit weiterhin steigenden Energiepreisen sei ein Stopp der Kohleförderung im Tagebau sehr kritisch. Darüber hinaus stehe als Szenario im Raum, die Restraumgestaltung und Bergbaufolgelandschaft nun vollständig neu planen und genehmigen zu müssen, erklärte Leag- Bergbauvorstand Phillipp Nellessen. Dies würde etwa fünf Jahre in Anspruch nehmen.

Der Leag-Konzernbetriebsrat reagierte mit "großem Unverständnis" auf den Gerichtsbeschluss. Mit dem Ukraine-Krieg bekomme das Thema Energieversorgung in Deutschland eine andere Dimension, hieß es am Freitag in einer Mitteilung. Das gelte ganz besonders mit Blick auf den kommenden Winter. "Wer jetzt die Kohleförderung in Jänschwalde zum Erliegen bringt, der reduziert die gesichert verfügbare Menge an heimischer Braunkohle und damit auch an gesicherter Stromerzeugung."

Die wegen des Ukraine-Kriegs stark gestiegenen Energiepreise drohen Unternehmen und Privathaushalte schwer zu belasten. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hatte vor einer Kostenexplosion für Firmen gewarnt und die Bundesregierung zu kurzfristigen Stabilisierungsmaßnahmen aufgefordert. Politiker der Ampel-Koalition stellten zusätzliche Entlastungsmaßnahmen für Wirtschaft und Verbraucher in Aussicht.

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