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Bezahlen mit dem Smartphone: Polizei warnt vor Betrugsmasche


"Relativ unbekannte" Masche: Polizei warnt

  • Olaf Kern
Von Olaf Kern

Aktualisiert am 06.02.2023Lesedauer: 1 Min.
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Nur eine Minderheit nutzt das Smartphone zum Bezahlen.Vergrößern des Bildes
Das Smartphone zum Bezahlen (Symbolfoto): Diese Methode haben sich Betrüger ausgesucht, um mittels einer neuen Masche an Geld zu kommen. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Illustration./dpa)

Derzeit ermittelt die Kripo in Oberbayern in 13 Fällen. Bislang ist den Opfern dieser Masche ein Schaden von rund 100.000 Euro entstanden.

Sie haben es vor allem auf Smartphone- und Smartwatch-User abgesehen: Ermittler des speziell gegründeten Fachkommissariats Cybercrime der Kriminalpolizei Traunstein gehen Betrügern nach, die Männer und Frauen jeglichen Alters aus den Landkreisen Traunstein, Berchtesgadener Land und Altötting um zum Teil erhebliche Geldbeträge gebracht haben sollen.

Dabei nutzen die Kriminellen eine Sicherheitslücke beim Bezahlen mittels digitaler Bankkarte auf dem Smartphone oder der Smartwatch. Die Polizei spricht in einer aktuellen Mitteilung von einer "relativ unbekannten" Masche, auf die sie jetzt verstärkt aufmerksam machen möchte.

Per Phishing an sensible Daten

Kriminelle hätten eine Strategie entwickelt, wie sie fremde Bankkarten klonen und damit Bezahlungen vornehmen können. Die Täter gelangen demnach über eine Phishing-Seite an die sensiblen Bankdaten der Betroffenen. Damit die Betrüger die digitale Kreditkarte nutzen können, muss diese noch freigeschaltet werden. Dafür kontaktieren die Kriminellen die betroffenen Verbraucher am nächsten Tag per Telefon und geben sich hierbei als Bankmitarbeiter aus. Im Gespräch wird das Opfer dazu aufgefordert, eine Push-TAN, die es während des Gesprächs erhält, zu bestätigen.

Mit dieser Bestätigung erhielten die Betrüger sofort Zugriff auf die Bankkarte und könnten diese dann mit ihrem eigenen Smartphone oder der Smartwatch nutzen. Der Bezahlvorgang könne nun ganz ohne den Besitz der physischen Karte oder der PIN abgeschlossen werden.

Der bislang bekannt gewordene Vermögensschaden beläuft sich insgesamt auf etwa 100.000 Euro. Ermittelt wird derzeit in 13 Fällen.

Verwendete Quellen
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