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Bayern: Rückzahlung der Corona-Bußgelder stockt – Ministerium reagiert


Anträge teils noch offen
Rückzahlung von Corona-Bußgeldern stockt

Von dpa, gug

Aktualisiert am 23.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Menschen in München (Symbolbild): Das RKI dringt auf eine stärkere Beschränkung der Kontakte.Vergrößern des BildesMenschen während der Pandemie in München (Symbolbild): Das Gesundheitsministerium muss im Nachhinein mindestens 5.300 Euro an Bürger zurückzahlen. (Quelle: AlexanderPohl/imago images)
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Nach Ende der Corona-Maßnahmen in Bayern erklärten Gerichte Teile davon als unwirksam. Bürger könnten Bußgelder zurückbekommen, doch das Vorhaben stockt.

Um die Corona-Pandemie einzudämmen, galten bis zum 1. März 2023 bayernweit Einschränkungen. Wer dagegen verstoßen hatte und erwischt wurde, musste oft mit Bußgeldern rechnen. Einige der Regeln erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jedoch im vergangenen Jahr im Nachhinein als unwirksam, etwa die Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Corona-Risikogebieten aus dem Jahr 2020.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsregierung hat Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Ein Termin zur Verhandlung dort steht noch aus. Für Bürger, die bereits entsprechende Strafzahlungen an den Staat gezahlt hatten, bedeutet das allerdings: Sie bekommen ihr Geld zurück.

Über 400 Anträge eingegangen, 31 bewilligt, nur sechs mit Erfolg

So viel in der Theorie, denn in der Praxis stockt das Vorhaben: Laut Gesundheitsministerium wurden bislang insgesamt 441 Anträge beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt, um bayerische Regelungen dort gerichtlich prüfen zu lassen. Nur sechs davon hätten bisher Erfolg gehabt, in drei Fällen sei es dabei um die Schließung von Freizeitbetrieben zu Beginn der Pandemie gegangen. Im Fall der Einreisequarantäne stehe zudem noch die letztinstanzliche Entscheidung aus.

Bis Anfang Februar hätten die Bezirksregierungen 31 entsprechende Anträge bewilligt, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in München der Deutschen Presse-Agentur. Insgesamt müsse der Freistaat damit bisher rund 5.300 Euro zurückzahlen. Dabei gehe es um Bußgelder für Verstöße gegen eine Ausgangsbeschränkung zu Beginn der Corona-Pandemie, die das Bundesverwaltungsgericht später für unverhältnismäßig und damit unwirksam erklärt hatte.

Gesundheitsministerium: "Gesundheit war Maßstab und Ziel"

Die Mehrheit der Anträge (290) wurde demnach entweder abgelehnt oder zurückgenommen oder hat sich "anderweitig erledigt". Über weitere 115 Anträge sei bisher aber nicht entschieden worden.

Das Gesundheitsministerium hält auch rückblickend am Großteil seiner zu Pandemiezeiten veranlassten Regelungen fest: "Die Gesundheit der Menschen war stets Maßstab und Ziel des staatlichen Handelns", sagte ein Ministeriumssprecher. "Im Ergebnis hat eine Vielzahl an Gerichtsentscheidungen bestätigt, dass der eingeschlagene Weg ein rechtskonformer war."

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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