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München/Starnberg: Fahrt in Menschengruppe in Pöcking – Prozess um fünffachen Mordversuch


Angeklagter entschuldigt sich
Fahrt in Menschengruppe – Prozess um fünffachen Mordversuch

Von dpa
Aktualisiert am 11.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte hält sich zum Auftakt im Prozess wegen fünffachen Mordversuchs gegen ihn einen Briefumschlag vor das Gesicht: Dem Mann wird vorgeworfen, mit einem Auto in eine Menschengruppe gefahren zu sein, um fünf Menschen umzubringen.Vergrößern des BildesDer Angeklagte hält sich zum Auftakt im Prozess wegen fünffachen Mordversuchs gegen ihn einen Briefumschlag vor das Gesicht: Dem Mann wird vorgeworfen, mit einem Auto in eine Menschengruppe gefahren zu sein, um fünf Menschen umzubringen. (Quelle: Peter Kneffel/dpa-bilder)
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Nachdem er mutmaßlich seinen Wagen absichtlich in eine Menschengruppe gelenkt hat, steht ein Mann in München vor Gericht. Ihm wird versuchter Mord in fünf Fällen vorgeworfen.

Er soll versucht haben, seine Lebensgefährtin, deren kleine Tochter und drei weitere Menschen mit seinem Auto umzubringen: Ein Mann, der im Mai vergangenen Jahres in eine Gruppe von Fußgängern gefahren ist, steht von diesem Donnerstag an wegen fünffachen Mordversuchs in München vor Gericht.

"Es tut mit wirklich leid", sagte der 44-Jährige am Donnerstag zum Beginn der Verhandlung vor dem Landgericht München II. "Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich es tun."

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in Pöcking bei Starnberg ganz gezielt mit seinem Wagen in eine Gruppe von Menschen gefahren zu sein, um seine Lebensgefährtin und deren zum Tatzeitpunkt erst ein Jahr alte Tochter umzubringen. Den Angaben zufolge griff er sie auf dem Gehweg vor dem gemeinsamen Zuhause an – mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Kilometern pro Stunde.

Keine schwereren Verletzungen

Die fünf Verletzten kamen nach der Tat ins Krankenhaus. Die vier erwachsenen Opfer wurden leicht bis mittelschwer verletzt, das Kleinkind erlitt einen Schock, wie die Polizei am Tattag mitteilte. Auch der Fahrer selbst musste in der Klinik behandelt werden, nachdem er auf der Flucht mit seinem Wagen gegen einen Baum geprallt war. Ein Polizeisprecher sagte damals: "Es ist dem Glück zu verdanken, dass hier keiner schwerer verletzt oder getötet wurde."

Das Motiv: Er soll wütend darüber gewesen sein, dass seine Lebensgefährtin am Morgen des Tattags das gemeinsame Kind abgetrieben hatte. Sein Anwalt sprach in einer verlesenen Verteidigererklärung von "Hass, Wut, Zorn und Hilflosigkeit über die vorgenommene Abtreibung". Der Mann habe nichts von Abtreibungsplänen gewusst und bis zu dem Zeitpunkt angenommen, seine Freundin freue sich genau so auf das gemeinsame Kind wie er.

Spontantat oder Rache?

Als er sie dann auf dem Gehweg in einer Menschengruppe erblickte, "brachen die negativen Gefühlen in ihm durch" und er habe aufs Gas gedrückt – sich aber schnell danach umentschieden und auf die Bremse getreten. Die Verteidigung geht "von einer psychischen Ausnahmesituation aus, von einer Spontantat". Die Staatsanwalt nimmt dagegen an, dass der Mann sich an seiner Freundin rächen und ihr wegen der Abtreibung des gemeinsamen Kindes ihre kleine, damals erst ein Jahr alte Tochter nehmen wollte.

Der Mann ist wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung und Fahrerflucht angeklagt. Das Landgericht München II hat sechs Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte demnach am 23. März fallen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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