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München: Polizist kniet auf Hals – Prozess aber gegen Verdächtigen


"Ich hatte wirklich Todesangst"
Polizist kniet auf Hals eines Mannes – Anklage gegen Verdächtigen

Von dpa
Aktualisiert am 06.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Polizist mit Bodycam (Symbolbild): Ein Einsatzvideo hatte im Frühjahr 2020 Schlagzeilen gemacht, weil ein Beamter auf dem Hals eines Mannes gekniet hatte.Vergrößern des BildesEin Polizist mit Bodycam (Symbolbild): Ein Einsatzvideo hatte im Frühjahr 2020 Schlagzeilen gemacht, weil ein Beamter auf dem Hals eines Mannes gekniet hatte. (Quelle: Action Pictures/imago-images-bilder)
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Im Juli machte ein Video aus einer Polizei-Bodycam Schlagzeilen. Darauf ist zu sehen, wie ein Polizist in einer Münchner S-Bahn-Station auf dem Hals eines Mannes kniet. Jetzt kommt es am Amtsgericht zum Prozess – allerdings nicht gegen den Polizisten.

Nach einem Polizeieinsatz in einer Münchner S-Bahn-Station beginnt am kommenden Freitag der Prozess gegen einen Mann wegen des Vorwurfs der Körperverletzung, Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Das teilte das Amtsgericht am Freitag auf Anfrage mit.

Der Vorfall aus dem Februar 2020 machte im Juli dieses Jahres Schlagzeilen, nachdem das Nachrichtenmagazin "Focus" ein Video des Einsatzes veröffentlicht hatte. Darin ist zu sehen, wie ein Polizist auf Kopf- und Halsregion eines um Hilfe rufenden Mannes kniet. Dieser Mann ist nun angeklagt, weil die Bundespolizei Anzeige gegen ihn erstattet hat.

Fahrkartenkontrolle als Auslöser für Einsatz: "Ich hatte Todesangst"

"Focus online" zufolge war der Mann bei einer Fahrkartenkontrolle ins Visier der Beamten geraten, obwohl er eine gültige Fahrkarte gehabt habe. "Ich konnte mich nicht mehr bewegen und mir wurde schlecht. Ein Mann kniete auf meinem Hals. Ich hatte wirklich Todesangst", zitiert das Portal einen 53-Jährigen, bei dem es sich um den Mann auf dem Video handeln soll.

Das Video stammt nach Angaben der Bundespolizei aus einer Polizisten-Bodycam. Wie es an die Öffentlichkeit gelangte, sei bisher unklar. Die Staatsanwaltschaft München I hatte nach Bekanntwerden des Videos mitgeteilt, das Vorgehen der Bundespolizei überprüfen zu wollen. Es handele sich um Vorermittlungen, um zu klären, ob ein Verfahren eingeleitet wird.

Szenen erinnerten an George Floyd

Das Video erinnert auf den ersten Blick – auch wenn die Folgen nicht zu vergleichen sind – an den tödlichen Polizeieinsatz gegen George Floyd in den USA, der eine Welle des Entsetzens und große Proteste ausgelöst hatte.

Floyd war am 25. Mai vergangenen Jahres in Minneapolis bei einem brutalen Polizeieinsatz getötet worden. Beamte nahmen den 46-Jährigen fest, weil er eine Schachtel Zigaretten mit einem falschen 20-Dollar-Schein bezahlt haben soll. Videos von Passanten dokumentierten, wie Polizisten den unbewaffneten Mann zu Boden drückten. Ein Polizist presste dabei sein Knie gut neun Minuten lang auf Floyds Hals, während dieser immer wieder flehte, ihn atmen zu lassen. Floyd verlor das Bewusstsein und starb wenig später. Der Polizist wurde zu 22 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Polizeigewerkschaft: Knien auf Verdächtigen nicht zum Fixieren vorgesehen

Das Knien auf dem Hals von Verdächtigen ist aus Sicht der Polizei-Gewerkschaften in Bayern nicht zum Fixieren vorgesehen. Um Menschen, die Gegenwehr leisten, zu fixieren, würden Einsatz- und Haltegriffe "zwar zumeist auf dem Boden liegend, aber nicht auf dem Hals kniend" vermittelt, sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Peter Pytlik, nach Bekanntwerden des Vorfalls. Es sei zwar "in Gänze niemals auszuschließen", dass ein Polizist bei Gegenwehr einmal auf dem Hals eines Verdächtigen knie. Dann müsse aber "schnellstmöglich" eine andere Möglichkeit gewählt werden.

Auch der bayerische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Jürgen Köhnlein, sagte, dass bei massiver Gegenwehr "das Knie einer Einsatzkraft einmal abrutschen" könne. "Wenn ein solches Abrutschen geschieht, ist es wichtig, dass dies schnell wieder zurückgenommen wird."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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