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München: Pflege-Impfpflicht startet in Bayern mit langen Übergangsfristen


Betreuungsverbote erst ab Sommer
Pflege-Impfpflicht startet in Bayern mit langen Fristen

Von dpa
Aktualisiert am 16.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Impfstoff wir mit einer Spritze aufgezogen (Symbolbild): In Bayern läuft die Impfpflicht im Gesundheitswesen langsam an.Vergrößern des BildesImpfstoff wir mit einer Spritze aufgezogen (Symbolbild): In Bayern läuft die Impfpflicht im Gesundheitswesen langsam an. (Quelle: C3 Pictures/imago-images-bilder)
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In Bayern läuft die einrichtungsbezogene Impfpflicht schrittweise an. Beschäftigte im Gesundheitswesen müssen zunächst nicht mit Betreuungsverboten rechnen. Damit will man Engpässe verhindern.

Auch in Bayern gilt von Mittwoch an die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen – sie wird aber nur langsam und schrittweise um- und durchgesetzt. So sieht es das Konzept vor, das Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nach dem Streit über die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zuletzt erarbeitet hatte.

In letzter Konsequenz sollen Beschäftigten, die sich weiterhin nicht impfen lassen wollen, erst ungefähr ab Sommer Betretungsverbote drohen. Bei Neueinstellungen gilt die Impfpflicht dagegen ab sofort unmittelbar: Hier müssen die Bewerber nunmehr direkt einen Corona-Immunitätsnachweis vorlegen.

München: Bei Neueinstellungen gilt Impfpflicht sofort

Für alle übrigen wird die Impfpflicht in einem gestuften Verfahren umgesetzt: Ab sofort müssen die betroffenen Einrichtungen zunächst alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden, die noch nicht geimpft oder genesen sind oder sich aus medizischen Gründen nicht impfen lassen können. Die Gesundheitsämter sollen den Betroffenen dann eine Impfberatung anbieten und die Chance einräumen, ihre Entscheidung zu überdenken. Ziel ist, viele bislang Ungeimpfte noch zu überzeugen.

Auf das Beratungsangebot folgt dann eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Erfolgt dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In letzter Konsequenz – aber nur als Ultima Ratio – kann dann laut Gesundheitsministerium ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.

Bayern: Personalengpässe sollen vermieden werden

Zuvor sollen aber im Einzelfall jeweils auch die Einrichtungen angehört werden. So soll dafür Sorge getragen werden, dass es nicht zu Versorgungsengpässen kommt. Eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen müsse gewährleistet bleiben, hieß es.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte Anfang Februar Kritik auf sich gezogen, als er gesagt hatte, die neue einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht zunächst "de facto" aussetzen zu wollen. Später betonte er: "Wir bleiben natürlich rechtstreu." In der Praxis wird es in Bayern allerdings nun tatsächlich längere Übergangsfristen geben.

Holetschek forderte die Ampel-Parteien auf, nun auch eine allgemeine Impfpflicht umzusetzen. "Jetzt muss die Ampel ihr Versprechen einlösen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur der erste Schritt vor der allgemeinen Impfpflicht ist", sagte Holetschek der Deutschen Presse-Agentur und betonte: "Alles andere wäre Wortbruch."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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