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Hohe Infektionszahlen: Kein Freedom-Day für München


Corona-Zahlen explodieren
Kein Freedom-Day in München

Von dpa, Jel

Aktualisiert am 15.03.2022Lesedauer: 3 Min.
Markus Söder Ministerpräsident und CSU Vorsitzender (Archivbild): Corona-Regeln bleiben vorerst.Vergrößern des BildesMarkus Söder Ministerpräsident und CSU Vorsitzender (Archivbild): Corona-Regeln bleiben vorerst. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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In ganz Bayern bleiben die meisten Corona-Regeln

Die Corona-Zahlen in Bayern sind so hoch wie nie. In München liegt die 7-Tage-Indizenz am Dienstag bei 1.635. Die bayerische Regierung nutzt deswegen die Übergangsfrist, die im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen ist. Weiterhin gelten die 2G- und 3G-Regeln, sowie die Maskenpflicht in Innenräumen. Kontaktbeschränkungen und Personenobergrenzen fallen aber weg.

Ausnahmen gibt es für Grundschüler, die ab dem 21. April keine Masken mehr tragen müssen. Ab dem 28. April gilt das auch für die fünften und sechsten Klassen.

Holetschek verteidigt Maskenpflicht

"Die Pandemie-Lage lässt momentan gar nichts anderes zu, als alle möglichen Maßnahmen zunächst einmal bis zum 2. April zu verlängern", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag in München. Er verteidigte aber das teilweise Ende der Maskenpflicht an Schulen. Dies könne man dank der PCR-Testungen dort angehen, müsse aber "wachsam bleiben".

Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz sollten an diesem Wochenende eigentlich bundesweit alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen auslaufen. Bleiben sollen nur Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen.

Wie es nach dem 2. April in Bayern weitergeht ist offen

Die Länder können allerdings eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen. Und: Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder per Landtagsbeschluss wieder strengere Regeln einführen – wobei viele der bislang möglichen Maßnahmen dann ausgeschlossen sind.

Diesen Weg geht das bayerische Kabinett aber bis auf Weiteres nicht. Auch das weitere Vorgehen nach dem 2. April ist offen. Das müsse man rechtzeitig vor dem Hintergrund der dann vorliegenden Fakten entscheiden, sagte Herrmann. "Stand heute" müsste eine Hotspot-Regelung für jeden Landkreis einzeln getroffen werden.

2G im Freizeitbereich bleibt

Klar ist nach dem bayerischen Kabinettsbeschluss, dass es bis zum 2. April bei den bisher gültigen Zugangsbeschränkungen (nur für Geimpfte/Genesene/Getestete) bleibt, also etwa 2G im Freizeitbereich, 2G plus in Discos oder 3G in Gaststätten, Hotels und Hochschulen.

Sollte das neue Infektionsschutzgesetz in Berlin in dieser Woche wie bisher vorgesehen beschlossen werden, entfallen auch in Bayern ab dem 19. März etwa Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten und das Verbot, auf öffentlichen Plätzen zu feiern.

Entscheidung über Oktoberfest liegt bei Stadt München

Für Volksfeste sollen bis zum 2. April noch analoge Regeln wie in der Gastronomie gelten, dann fallen auch hier sämtliche Auflagen weg. Die Entscheidung, welche Volksfeste stattfinden, trifft allerdings nicht die Staatsregierung. Das gilt auch für die Wiesn in München. "Die Entscheidung, ob das Oktoberfest in München stattfindet, ist natürlich eine Entscheidung der Landeshauptstadt", sagte Herrmann.

Mit der Abschaffung der Maskenpflicht zunächst an Grundschulen setzten sich die Freien Wähler nunmehr gegenüber der CSU durch, die dies zuletzt noch abgelehnt hatte. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) begründete die Entscheidung damit, dass es an den Grundschulen PCR-Pool-Tests gebe und künftig auch in den 5. und 6. Klassen. Zudem belaste das Maskentragen die Kleinsten ganz besonders. Sowohl in Schulen als auch in Kitas bleibt es bei der Testpflicht.

Holetschek forderte den Bund auf, den vorliegenden Gesetzentwurf nachzubessern – der jetzige sei "kein taugliches Instrument bei der jetzigen Infektionslage". "Bundesgesundheitsminister Lauterbach sollte seine Überzeugung – gerade als Wissenschaftler – nicht einem faulen Kompromiss zugunsten der Koalitionsdisziplin der Ampel opfern. Ich hoffe sehr, dass die lauter werdenden Stimmen in der Ampel noch etwas Vernunft und Praktikabilität in das Gesetz einbauen können."

Verwendete Quellen
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