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Untersuchungsausschuss zum Anschlag von Hanau kommt


Wiesbaden
Untersuchungsausschuss zum Anschlag von Hanau kommt

Von dpa
07.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Landtag WiesbadenVergrößern des BildesDie Abgeordneten sitzen auf ihren Plätzen. (Quelle: Andreas Arnold/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Ein Untersuchungsausschuss zu dem rassistischen Anschlag von Hanau soll an diesem Mittwoch (15.10 Uhr) vom hessischen Landtag eingesetzt werden. Dazu bringen die Fraktionen von SPD, FDP und Linke einen gemeinsamen Antrag in das Wiesbadener Parlament ein. Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen haben bereits signalisiert, dass sie dem Antrag der Opposition zustimmen werden.

Der 43-jährige Deutsche Tobias R. hatte bei der blutigen Tat am 19. Februar 2020 neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen, bevor er vermutlich seine Mutter und schließlich sich selbst tötete. Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus. Im Fokus des Untersuchungsausschusses soll ein mögliches Behördenversagen bei dem Anschlag stehen.

Die SPD-Fraktion hatte ihre Initiative für das Einsetzen des Ausschusses damit begründet, dass seit der Tat immer mehr Details bekannt geworden seien, die Fragen aufwerfen würden und widersprüchlich seien. Als Beispiele nannten die Sozialdemokraten etwa den nicht erreichbaren Polizeinotruf, einen verschlossenen Notausgang sowie den Umgang von Polizei und Staatsanwaltschaft mit den Angehörigen der Opfer des Anschlags.

Die Überlastung des Hanauer Polizeinotrufs am Abend des rassistischen Anschlags wird derweil kein Ermittlungsverfahren gegen Polizisten nach sich ziehen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hanau besteht kein strafprozessualer Anfangsverdacht. Für ihre Einschätzung hatte die Ermittlungsbehörde die Notrufe am Tatabend, Audioaufzeichnungen, Einsatzprotokollen und anderen Daten ausgewertet. Anlass für die Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Prüfvorgangs war eine Anzeige des Vaters eines der Opfer.

Um den Opfern und Angehörigen derartiger Gewalttaten zu helfen, wird beim hessischen Landtag ein Hilfsfonds eingerichtet. Dieser Opferfonds soll pro Haushaltsjahr mit zwei Millionen Euro ausgestattet werden. Die Zuwendung aus dem Fonds soll in der Regel 10.000 Euro betragen. In besonderen Härtefällen etwa bei Todesfällen nach Terroranschlägen oder Attentaten könne eine Zuwendung an die Angehörigen der Opfer in Höhe von bis zu 100.000 Euro erbracht werden.

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