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Prozesse: Wieso bezahlen? - Karlsruhe verhandelt über Rundfunkbeitrag


Prozesse
Wieso bezahlen? - Karlsruhe verhandelt über Rundfunkbeitrag

Von dpa
Aktualisiert am 18.05.2018Lesedauer: 3 Min.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt zwei Tage lang darüber, ob der Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zulässig ist.Vergrößern des BildesDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt zwei Tage lang darüber, ob der Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zulässig ist. (Quelle: Arno Burgi./dpa)
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Karlsruhe (dpa) - Ist der Rundfunkbeitrag ungerechtfertigte Abzocke oder eine rechtmäßige Abgabe? Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ging es am Mittwoch auch um mehr Gerechtigkeit bei der Ausgestaltung des Beitrags.

Worüber wird verhandelt?

Geprüft werden vier Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag. In drei Fällen sind die Kläger Privatleute, im vierten Verfahren wehrt sich der Autoverleiher Sixt. Die Beschwerdeführer sehen den Rundfunkbeitrag als Steuer. Für eine Steuer aber hätten die Länder, die den Beitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, keine Gesetzgebungskompetenz. Zudem sei der Beitrag ungerecht, weil er Bürger oder auch Firmen ungleich belaste.

Was genau ist der Rundfunkbeitrag?

Seit 2013 werden monatlich 17,50 Euro pro Wohnung erhoben. Davor wurde nach Art und Anzahl der Empfangsgeräte gezahlt. Der Beitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Im gewerblichen Bereich wird er nach der Anzahl von Betriebstätten, Dienstwagen und Beschäftigten bemessen.

Über wie viel Geld reden wir da eigentlich und wofür wird es verwendet?

Die Rundfunkanstalten nahmen 2016 fast acht Milliarden Euro über den Beitrag ein. Mit dem Geld soll sichergestellt sein, dass sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ihr Auftrag leitet sich aus dem Grundgesetz ab und ist im Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich festgelegt: Danach müssen sie zur freien Meinungsbildung beitragen und sollen ausgewogen berichten. Ein flächendeckender Empfang muss gewährleistet sein und ein breitgefächertes Programmangebot zur Verfügung stehen - die sogenannte Grundversorgung.

Was passt Kritikern nicht?

Zum Einen möchten sie nicht für etwas bezahlen, das sie gar nicht wollen. "Ich nutze keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk", sagte Robert Splett, einer der Kläger. Außerdem wurde vor Gericht eine ungleich verteilte und damit ungerechte Belastung durch die Beiträge ins Feld geführt. Kläger Bernhard Wietschorke etwa sieht sich als Single und Zweitwohnungsbesitzer doppelt bestraft. "Ich zahle 200 Prozent der Beiträge", sagte er.

Überhaupt halten viele Bürger den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für zu teuer: Einer Umfrage des Instituts YouGov vom Februar zufolge wünschen sich 76 Prozent eine Abstimmung nach Schweizer Vorbild. 44 Prozent dieser Gruppe halten den Rundfunkbeitrag für zu hoch – 43 Prozent dieser Gruppe wollen ihn gar nicht mehr zahlen.

Auch politisch gibt es Gegenwind. Die FDP etwa will den Beitrag mittelfristig deutlich senken und tritt für eine Neudefinition des Auftrages der Öffentlich-Rechtlichen ein. Politiker der AfD kritisieren eine "Zwangsfinanzierung". Moniert wird auch, dass die Sender entgegen ihres Auftrags nicht umfassend und unparteiisch genug berichten würden.

Was führen die Öffentlich-Rechtlichen ins Feld?

Das Vertrauen der Bürger in die Leitmedien sei weiterhin sehr groß, sagte am Mittwoch Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue. Studien zufolge nutzten auch Zweifler und politikferne Menschen die Öffentlich-Rechtlichen in hohem Maße. Auch gehe es nicht um die tatsächliche Nutzung der Angebote. Sondern der Beitrag sei allein schon durch die bloße Möglichkeit der Nutzung gerechtfertigt, ergänzte Hanno Kube, der die Landesrundfunkanstalten vertritt.

Das Argument, die Abgabe verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, ziehe ebenfalls nicht: In fast allen Haushalten stehe ja mindestens ein Fernseher. "Das jetzige System ist ungeheuer einfach und es belastet nicht mehr als früher", sagte der Bevollmächtigte der Bundesländer, Dieter Dörr.

Wie sahen das die Vorinstanzen?

Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig. So haben bislang viele Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte entschieden sowie die Verfassungsgerichtshöfe in Bayern und Rheinland-Pfalz. Auch das Bundesverwaltungsgericht erklärte den Rundfunkbeitrag mehrfach für verfassungsgemäß.

Wie könnte das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht enden?

Der Erste Senat ließ Kritik an der Ausgestaltung erkennen - möglicherweise müssen Details korrigiert werden. Dass das Finanzierungssystem für die Öffentlich-Rechtlichen grundsätzlich gekippt wird, ist eher nicht wahrscheinlich: Hinter den richterlichen Erwägungen stehe stets auch die Rolle der Rundfunkanstalten für die Meinungsbildung in Demokratie und Gesellschaft, sagte der Vorsitzende Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof.

Wann ist ein Urteil zu erwarten?

Die ursprünglich auf zwei Tage angesetzte Verhandlung wurde bereits nach nur einem Tag am Mittwoch abgeschlossen. Bis zu einem Urteil dürften aber mehrere Monate vergehen.

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