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Fahren im Corona-Lockdown: Was Autofahrer jetzt beachten und wissen müssen


Fahren im Lockdown
Auch im Auto gilt die Haushaltsregel

t-online, SP-X

Aktualisiert am 29.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Autofahren im Lockdown: Eine Maske sollte immer dabei sein. Am Innenspiegel hat sie aber nichts zu suchen.Vergrößern des BildesAutofahren im Lockdown: Eine Maske sollte immer dabei sein. Am Innenspiegel hat sie aber nichts zu suchen. (Quelle: SP-X/Mario Hommen)
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Auch für Autofahrten gelten im Lockdown besondere Regeln, beispielsweise an der Tankstelle. Was Autofahrer nun wissen und beachten sollten, finden Sie hier im Überblick.

Die aktuellen Lockdown-Regeln machen vor dem Auto nicht Halt. Grundsätzlich bleibt das Autofahren in Deutschland natürlich weiterhin erlaubt. Dennoch gelten einige besondere Regelungen.

Die Haushaltsregel im Auto

Wie in der Öffentlichkeit allgemein dürfen Sie auch innerhalb eines Fahrzeugs nur mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen (maximal fünf Personen, Kinder nicht mitgezählt). Empfohlen wird, auf Fahrten mit Personen eines anderen Hausstands möglichst zu verzichten.

Ein privat genutzter Pkw ist natürlich kein öffentlicher Raum wie etwa ein Marktplatz. Die Abstandsregeln der Corona-Verordnung gelten deshalb während der Fahrt nicht. Trotzdem sollten Sie möglichst großen Abstand zueinander halten. Außerdem empfiehlt sich bei Autofahrten mit einer Person aus einem fremden Haushalt das Tragen von Masken.

In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 kann die medizinische Maske für Mitfahrende sogar zur Pflicht werden. Am Steuer eines privaten Autos gilt diese Pflicht jedoch nicht.

In einigen Bundesländern gilt bereits eine Maskenpflicht für Beifahrer: Berlin, Hamburg, das Saarland und Sachsen schreiben den Mund-Nasen-Schutz vor. Sachsen ahndet Verstöße mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Auch einzelne Städte haben eine entsprechende Vorschrift erlassen.

Die Maske am Steuer ist erlaubt, allerdings muss das Gesicht des Fahrers erkennbar bleiben. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Ungenutzte Masken sollten Sie nicht am Innenraumspiegel aufhängen – dort könnten sie die Sicht behindern.

Diese Regeln gelten beim Tanken

Wer tanken will, muss bereits vor dem Aussteigen an der Zapfsäule eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske anlegen. An der Tankstelle gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln. Anders als bei vorigen Lockdowns bleiben Waschstraßen, Kfz-Werkstätten sowie die Prüfstationen für die Hauptuntersuchung geöffnet. Wer zur HU will, sollte allerdings bei der Prüfstelle einen festen Termin vereinbaren. Hier finden Sie weitere Informationen zur Hauptuntersuchung während der Corona-Zeit.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur SP-X
  • Bundesregierung
  • n-tv.de
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