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Klage gegen PayPal-AGB gescheitert: Gericht hält 80 Seiten lange Geschäftsbedingungen für zumutbar


Verbraucherzentrale scheitert vor Gericht
Gericht hält 80 Seiten lange PayPal-AGB für zumutbar

Von dpa
Aktualisiert am 28.02.2020Lesedauer: 1 Min.
Außenansicht der PayPal-Büros in San Jose, Kalifornien: Die Geschäftsbedingungen von Paypal sind ausgedruckt mehr als 80 Seiten lang.Vergrößern des BildesAußenansicht der PayPal-Büros in San Jose, Kalifornien: Die Geschäftsbedingungen von Paypal sind ausgedruckt mehr als 80 Seiten lang. (Quelle: Paul Sakuma/AP/dpa-bilder)

Wer ein PayPal-Konto anlegt, muss bestätigen, dass er die Geschäftsbedingungen gelesen hat. Dabei sind diese 80 Seiten lang. Die Verbraucherzentrale witterte eine böse Absicht und klagte – doch ohne Erfolg.

Auch wenn die Geschäftsbedingungen von PayPal ausgedruckt mehr als 80 Seiten lang sind – das macht sie nach einem Gerichtsbeschluss nicht automatisch zu lang und unwirksam. Deutsche Verbraucherschützer haben mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln auch in zweiter Instanz einen Rückschlag in ihrem Kampf für überschaubare Nutzungsregeln erlitten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) habe als Kläger nicht dargelegt, dass der Umfang der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Paypal unzumutbar sei, entschieden die Richter. Man müsse berücksichtigen, dass die AGB die Abwicklung einer Zahlung zwischen fünf verschiedenen Personen ermöglichten. So könnten daran neben dem Zahlenden, dem Zahlungsempfänger und PayPal auch Banken und Kreditkartenunternehmen beteiligt sein.

Der Verband wollte die PayPal-Geschäftsbedingungen als unverständlich und unzumutbar lang untersagen lassen. Er berief sich dabei unter anderem auf eine Auswertung mit Software, die die Verständlichkeit von Texten analysiert. Das Gericht ließ den Hinweis auf einen "Verständlichkeitsindex" jedoch nicht gelten. So könne etwa die Verwendung von Fremdwörtern auch zulässig sein, wenn diese hinreichend erläutert würden. Das Urteil fiel bereits am 19. Februar und wurde am Freitag bekanntgegeben. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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