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Verbraucherschutz-Klage: BGH urteilt zu Extra-Gebühr beim Online-Bezahlen


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BGH urteilt zu Extra-Gebühr beim Online-Bezahlen

Von dpa
Aktualisiert am 24.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.Vergrößern des BildesDer Bundesgerichtshof in Karlsruhe. (Quelle: Uli Deck/dpa./dpa)
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Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag, ob Unternehmen ihren Kunden für Online-Bezahlungen per Paypal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr aufbrummen dürfen.

Die Wettbewerbszentrale will die Frage grundsätzlich klären lassen und hat das Münchner Fernbus-Unternehmen Flixbus verklagt. (Az. I ZR 203/19)

Grund für die Unsicherheit ist eine neue Vorschrift, mit der der deutsche Gesetzgeber Anfang 2018 eine EU-Vorgabe umgesetzt hat. Sie verbietet Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Paypal und Sofortüberweisung sind nicht erwähnt.

Flixbus hatte jeweils ein Extra-Entgelt verlangt, die Höhe war nach dem Fahrkartenpreis gestaffelt. Im Moment erhebt das Unternehmen nach eigenen Angaben keine Gebühren mehr. Paypal selbst verweist auf seine im Januar 2018 geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Seither sei es Händlern verboten, ihren Kunden Aufschläge zu berechnen. Laut Wettbewerbszentrale kommt es trotzdem zu Verstößen.

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