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Klage gegen NetzDG: TikTok will Nutzerdaten nicht ans BKA melden


NetzDG
TikTok will Nutzerdaten nicht massenhaft ans BKA melden

Von t-online, sha

Aktualisiert am 27.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Das Logo des Video-Tausch-Unternehmens TikTok.Vergrößern des BildesTikTik klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das NetzDG. (Quelle: -/XinHua/dpa./dpa)
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TikTok geht gerichtlich gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor. Die Betreiber des Videodienstes wollen Nutzerdaten nicht, wie im Gesetz vorgesehen, von sich aus an das BKA melden.

Die Betreiber des Videoportals TikTok klagen vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Das berichtet der Spiegel. TikTok wehre sich mit der Klage gegen eine Verpflichtung zur initiativen Meldung aus dem NetzDG.

Die Klage ziele vor allem auf Paragraph 3a des NetzDG. Dort würden Social-Media-Unternehmen wie TikTok verpflichtet, "Informationen über ihre Nutzerinnen und Nutzer an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterzuleiten, wenn diese strafbare Inhalte gepostet haben".

TikTok wehre sich mit der Klage gegen diese Verpflichtung, heißt es. Dennoch werde die Firma weiterhin grundsätzlich Daten bei Einzelfällen auf Anfrage an das BKA herausgeben.

Auch Facebook und Google klagen

Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts dem SPIEGEL bestätigte, hat TikTok die Klage am Dienstag eingereicht und damit nur sieben Tage Zeit, bevor die Zentralstelle ihre Arbeit aufnimmt.

Der Facebook-Konzern Meta und die Google-Tochter YouTube hatten laut Spiegel bereits im Juli im Eilverfahren Klage gegen die Regelung im NetzDG eingereicht. TikTok hatte sich der Klage nicht angeschlossen, sondern strenge ein eigenes Verfahren an.

Unklare Erweiterung des Beschwerdeverfahrens

Das Verwaltungsgericht Köln habe dem Spiegel bestätigt, dass TikTok auch gegen einen weiteren Aspekt des NetzDG klagt – gegen Absatz 2 von Paragraph 3. Dabei gehe es um das sogenannte Beschwerdeverfahren und die Verpflichtung, "offensichtlich strafbare Inhalte nach spätestens 24 Stunden zu löschen, wenn diese dem Unternehmen durch Nutzerinnen oder Nutzer gemeldet wurden".

Die Regelung sei "grundsätzlich bereits länger in Kraft und wird von den Social-Media-Unternehmen bisher juristisch auch nicht angezweifelt", heißt es. TikTok wehre jetzt zwar nicht grundsätzlich gegen dieses Beschwerdesystem, halte aber die Reichweite der Vorschrift für unklar, die sich nach der jüngsten Gesetzesänderung auf TikToks vorhandenes Beschwerdesystem auswirke, habe das Gericht mitgeteilt.

Hass und Hetze im Netz

Erst gestern hatte EU-Kommissar Thierry Breton den Sozialen Netzwerken, insbesondere dem Facebook-Konzern Meta, mit Konsequenzen gedroht, sollten diese nicht nachdrücklich gegen Hass-Postings vorgehen.

Dass Internet werde immer noch als rechtsfreier Raum missverstanden, so Breton in der Bild-Zeitung. Es müsse klar sein, dass beleidigende oder antisemitische Meinungen auch im Netz nicht verbreitet werden dürfen. Deshalb forderte Breton auch im Internet die gleichen Strafen wie offline.

Das NetzDG wird auch Facebook-Gesetz genannt. Plattformen müssen laut Regelungen in dem Gesetz "offensichtlich rechtswidrige" Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen und Nutzer über die Entscheidung informieren. Des Weiteren müssen Anbieter, die im Jahr mehr als 100 Beschwerden erhalten, einen Transparenzbericht erstellen.

Nachtrag vom 27. Januar 2022, 12:15 Uhr

Das Verwaltungsgericht Köln hatte dem Spiegel nach der Veröffentlichung unseres Artikels erklärt, dass nicht das Löschverfahren grundsätzlich, sondern nur die neue Reichweite der Vorschrift beklagt werde. Darum haben wir den Abschnitt zu TikToks Klage gegen das Beschwerdeverfahren angepasst.

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