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Google muss mit starken Einschränkungen in der EU rechnen


Über eine Milliarde Euro
EU will Google Rekordstrafe aufbrummen

dpa, Andrej Sokolow

Aktualisiert am 16.06.2017Lesedauer: 2 Min.
Die EU plant eine Rekordstrafe gegen Google.Vergrößern des BildesDie EU plant eine Rekordstrafe gegen Google. (Quelle: Britta Pedersen/dpa-bilder)
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Im jahrelangen Wettbewerbsverfahren um Googles Shopping-Suche schlägt Brüssel Medienberichten zufolge einen harten Kurs ein. Dem Internet-Riesen stehe eine Milliardenstrafe ins Haus - die Auflagen für das Geschäftsmodell könnten noch schwerer wiegen.

Nach Beschwerden von Wettbewerbern wirft die Kommission Google vor, in der Shopping-Suche eigene Dienste zu bevorzugen und damit Konkurrenten wie Preissuchmaschinen zu benachteiligen. Google kontert, die Argumentation der Brüsseler Behörde sei faktisch, rechtlich und wirtschaftlich falsch. Unter anderem berücksichtige die Kommission nicht die Rolle des weltgrößten Online-Händlers Amazon.

Mehr als 1,06 Milliarden Euro

Die EU-Kommission will Google laut Medienberichten wegen seiner unfairen Shopping-Suche mit einem milliardenschweren Rekordbußgeld bestrafen. Der Betrag dürfte über dem bisherigen Höchstwert von 1,06 Milliarden Euro liegen. Damit war 2009 der Chipkonzern Intel für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position belegt worden, berichteten am Freitag die "Financial Times" und das "Wall Street Journal". Die Entscheidung solle in den kommenden Wochen bekanntgegeben werden, hieß es. Die Kommission wollte die Berichte auf Anfrage nicht kommentieren.

Höhe der Strafe hängt vom Jahresumsatz ab

Die Höhe der Strafe in Wettbewerbsverfahren ist auf zehn Prozent vom Jahresumsatz beschränkt. Die Google-Mutter Alphabet erlöste im vergangenen Jahr rund 90 Milliarden Dollar - und die Google trug den Löwenanteil dazu bei. Einen nachhaltigeren Effekt als eine Strafe könnten Auflagen der Kommission für das Geschäftsmodell haben. Zudem könnte sie mit ihrer Entscheidung die Tür für Schadenersatzklagen von Wettbewerbern öffnen.

Google will gegen Entscheidung vor Gericht ziehen

Beobachter gehen davon aus, dass Google die Entscheidung der Kommission vor Gericht anfechten wird. Damit dürften bis zur endgültigen Klärung noch weitere Jahre vergehen: Mit der Intel-Strafe von 2009 beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof immer noch.

Bevorzugung eigener Dienste?

In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links präsentiert. Das betrachten EU-Kommission und einige Preissuchmaschinen als Bevorzugung eigener Dienste. Der vorherige Wettbewerbskommissarin Joaquín Almunia hatte mehrere Anläufe für eine Einigung gemacht, doch Googles Vorschläge waren von der Kommission schließlich als unzureichend abgewiesen worden.

Auf Google warten gleich mehrere Prozesse

Das Verfahren ist eines von drei, in denen die Kommission Google vorwirft, den Wettbewerb zu verzerren. In einem weiteren geht es um das führende Smartphone-System Android. Im Sommer nahm die Kommission erstmals auch das Google-Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung ins Visier. Dabei geht es um den Teildienst "AdSense for Search", bei dem andere Websites Google-Suchmasken einbinden können.

Die aktuelle Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sorgte im vergangenen Jahr bereits unter anderem mit einem drei Milliarden Euro schweren Bußgeld für ein Kartell von Lastwagenherstellern für Aufsehen - sowie der Forderung, Irland müsse bei Apple eine Steuernachzahlung von mindestens 13 Milliarden Euro einholen.

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