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Minijob: Haushaltshilfe schnell und einfach anmelden – diese Regeln gelten


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Minijob anmelden, leicht gemacht
Haushaltshilfe oder Pflegekraft – diese Regeln gelten


15.10.2023Lesedauer: 5 Min.
Weibliche Haus Hilfe Reinigung Haus und im Gespräch mit SeniorinVergrößern des Bildes
Haushaltshilfen sind beliebt (Symbolbild): Minijobs sollten nicht nur fair entlohnt werden, sondern auch legal angemeldet sein. (Quelle: Daisy-Daisy)

Haushaltshilfen sind in Deutschland oft illegal beschäftigt. Dabei sind Minijobs unbürokratisch anzumelden. Darüber hinaus lässt sich Zeit und Geld sparen.

Wenn es um Schwarzarbeit geht, lässt der deutsche Staat keine Gnade walten. Dabei stehen nicht nur Unternehmen, sondern auch private Haushalte im Fokus der Behörden. Damit es nicht zu einem ungewollten Verdachtsfall oder sogar einer strafrechtlichen Handlung kommt, sollten sich private Arbeitgeber genau informieren, ob ihre Hilfe im Haushalt, im Garten oder die Pflegekraft den Vorschriften gemäß angemeldet ist.

Minijob, Midijob oder Teilzeitjob – für private Arbeitgeber, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, ist es oft nicht einfach, sich im Dschungel der Arbeitsverhältnisse zurechtzufinden. Weil das System komplex ist, aber niemand auf eine Hilfe im Haushalt oder im Garten verzichten möchte, entgehen dem Staat durch Schwarzarbeit viele Einnahmen.

Studie belegt mehr Schwarzarbeit

Eine im September 2023 veröffentlichte repräsentative Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) auf Grundlage des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) kam zu dem Ergebnis, dass die Zahl der Haushaltshilfen, die nicht angemeldet waren und ohne Absicherung und Unfallversicherung arbeiteten, bei 90 Prozent lag.

Demnach beschäftigten 2021 etwa 4,3 Millionen Haushalte regelmäßig oder gelegentlich eine Hilfe, also rund jeder zehnte Haushalt in Deutschland. Abzüglich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter sowie Selbstständiger ergibt sich laut IW eine Lücke von gut 3,9 Millionen Haushalten, erklärt Studienleiter und Wirtschaftswissenschaftler Dominik Enste.

Im Jahr 2022 ermittelte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des deutschen Zolls eine Schadenssumme durch Schwarzarbeit in Höhe von rund 686 Millionen Euro. Dabei entspricht die Summe nur dem Schaden, der von den Behörden durch Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren errechnet wurde. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher sein.

Wann wird aus Gefälligkeit Schwarzarbeit?

Bei einer Nanny, die schwarz arbeitet, handelt es sich im Behördenjargon um eine geringfügige Straftat mit wenig krimineller Energie, wohingegen durch planmäßige Beschäftigung von Schwarzarbeitern zum Beispiel beim Hausbau bewusst und in vollem Umfang Gesetze verletzt werden. Damit soll der erstgenannte Verstoß in keiner Weise relativiert werden.

Der Unterschied zwischen Gefälligkeit und Schwarzarbeit besteht vor allem darin, ob eine regelmäßige, gewinnorientierte oder entlohnte Tätigkeit vorliegt. Von Schwarzarbeit ist die Rede, wenn Steuern hinterzogen werden. Das ist der Fall, wenn der oder die Beschäftigte nicht angemeldet wird und keine Sozialabgaben abgeführt werden. Grundlage ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG).

Melden Sie Ihren Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung an, können Strafen von bis zu 25.000 Euro drohen. Enthalten Sie folglich Sozialversicherungsbeiträge vor, können bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe die Folge sein. Hat der oder die Angestellte zudem keine Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, kann das nach § 4a Abs. 4 AufenthG mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Nachteile für Beschäftigte

Durch Schwarzarbeit ist nicht nur der private Arbeitgeber Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden und Bußgeldern bis hin zu hohen Geld- und Gefängnisstrafen ausgesetzt, sondern die angestellte Person erleidet ebenso zahlreiche Nachteile. Durch die Nichtanmeldung des Arbeitsverhältnisses entgehen ihr Beiträge für die Rente, sie erwirbt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, und sie ist nicht versichert.

Unfälle können gravierende Folgen haben. 2,8 Millionen Menschen verunfallen jedes Jahr im eigenen Zuhause. Einer Auswertung der Hannoverschen Versicherung zufolge sind die häufigsten Unfälle im Haus Stürze. Von allen Unfällen waren zu 70 Prozent Frauen betroffen. Rund 8.000 Menschen sterben nach Haushaltsunfällen sogar. Ein weiterer Gefahrenschwerpunkt war laut Versicherung der Garten.

Komplexe Arbeitszeitmodelle

Die Anmeldung bei der Minijobzentrale sei oft eine Scheu auf beiden Seiten, so Wirtschaftswissenschaftler Enste. "Auch wenn Haushaltshilfen nicht selten viele Jahre im Haushalt arbeiten und ein gutes Vertrauensverhältnis aufgebaut wird, möchten Haushalte oft keine vertraglichen Verpflichtungen eingehen." Ein Privathaushalt sei für viele kein Arbeitsort wie jeder andere.

Ein wesentlicher Punkt kommt hinzu: "Es ist einfach schwer, es korrekt zu machen", sagt Lena-Marei Ardelt, Expertin für private Arbeitsverhältnisse von quitt Deutschland. "Es gibt verschiedene Verfahren, verschiedene Prozesse, es gibt viele verschiedene Jobs. Hinzu kommen zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen. Beispielsweise stellt sich die Frage: Ist der Angestellte Student oder Rentner", so Ardelt weiter.

Minijob oder Midijob?

Ein Minijob im Privathaushalt ist dadurch gekennzeichnet, dass er wesentlich einfacher über die Minijobzentrale anzumelden und abzurechnen ist. Wenn beispielsweise eine Haushaltshilfe mehrere Minijobs ausübt und damit über 520 Euro pro Monat verdient, werden alle Minijobs zu einem Midijob. "Midijobs mit einer Gehaltsspanne zwischen 520 und 2.000 Euro brutto werden als sozialversicherungspflichtige Anstellungen betrachtet", sagt Ardelt. Dabei fließen im Gegensatz zu Minijobs Sozialbeiträge und Steuern in die Abrechnung mit ein.

Rechtssicherheit durch Servicedienstleister

Am einfachsten gelingt die Anmeldung der Mini- und Midijobber mit Unterstützung darauf spezialisierter Dienstleistungsfirmen, die auch die Abrechnungen übernehmen, sich um die Versicherung mit der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kümmern sowie Schnittstellen zur Minijobzentrale, zum Finanzamt und zur gesetzlichen Krankenkasse haben, erklärt Ardelt.

Worauf Sie bei privater Anstellung achten sollten

"Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin eine Arbeitserlaubnis in Deutschland besitzt und krankenversichert ist", sagt Ardelt. "Weitere persönliche Angaben wie Name, Adresse und Geburtsdaten müssen sowohl im Arbeitsvertrag als auch beim Anmeldeprozess angegeben werden. Sollten weitere Jobs bestehen, müssen diese bekannt sein. Auch die Steuernummer und die Rentenversicherungsnummer sind wichtig."

Ardelt weist darauf hin, dass Minijobber zwar keine Steuern und Sozialbeiträge zahlen müssen, aber sie können sich entscheiden, freiwillige Rentenbeiträge zu zahlen. In diesem Fall liegen die Abgaben bei 13,6 Prozent vom Lohn. Dafür erhalten sie aber auch die vollen Rentenpunkte. Für den Arbeitgeber liegt der Anteil bei knapp 15 Prozent und beinhaltet Sozialversicherungsbeiträge sowie die sogenannte Pauschsteuer.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar

Angestellte im Haushalt oder für die Gartenarbeit gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen und sind steuerlich absetzbar. Private Arbeitgeber eines Minijobbers erhalten 20 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 510 Euro pro Jahr als Steuerermäßigung.

Ardelt rechnet vor, dass die Kosten für einen privaten Arbeitgeber für eine Haushaltshilfe mit drei Wochenarbeitsstunden und einem Stundenlohn von 15 Euro bei 236,13 Euro pro Monat liegen. In den Kosten enthalten sind anteilig Beiträge für die Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitgeberversicherung, Unfallversicherung und Pauschsteuer. Durch den monatlichen Steuerrabatt von 42,50 Euro liegt der Arbeitgeberanteil pro Stunde mit 14,89 Euro sogar knapp unter dem Stundenlohn der Haushaltshilfe.

Fallbeispiel: Midijob

Ein Midijobber mit einem monatlichen Gehalt von 850 Euro, zehn Wochenarbeitsstunden und Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung kostet den privaten Arbeitgeber 1.118,35 Euro. Darin enthalten sind Krankenkassenbeiträge, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Arbeitgeberversicherung sowie die Gebühren für die Anmeldung und die Lohnabrechnung. Auch in diesem Beispiel bekäme der private Arbeitgeber 20 Prozent rabattiert, jedoch bis zu 333 Euro im Monat. Die Arbeitgeberkosten belaufen sich pro Monat nach der Steuererklärung auf 883,50 Euro.

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Der Anmeldeprozess: einfach und digital

Durch die Digitalisierung ist das An- und Abmelden von Haushaltshilfen inzwischen einfacher. Unternehmen wie quitt Deutschland, die sich auf die einfache und rechtssichere Anmeldung solcher Arbeitsverhältnisse spezialisiert haben, übernehmen den gesamten administrativen Prozess der privaten Arbeitnehmer und sorgen dafür, dass sich alle Parteien auf rechtlich zulässigem Boden bewegen.

Ob An- und Abmeldung von Haushaltshilfen, Lohnabrechnung, Urlaubstracker, Rückerstattung von Krankengeld – all das ist mit einer geringen Servicepauschale abgegolten und schützt vor Geldbußen wegen Schwarzarbeit und unerwarteten Steuernachzahlungen vom Staat.

Darüber hinaus werden den privaten Arbeitgebern Musterarbeitsverträge, Abrechnungen, Lohnkostenübersichten, Schlüsselübergabeprotokolle oder Reinigungspläne online oder per E-Mail zur Verfügung gestellt. Ob Minijob oder Midijob – durch die einfache Gestaltung entfällt für den privaten Arbeitgeber der administrative Aufwand für das Arbeitsverhältnis.

Wertschätzung von Arbeit

Aufgrund der alternden Gesellschaft in Deutschland wird der Bedarf an Unterstützung in privaten Haushalten tendenziell größer werden, so Ardelt. Das zeigt auch die Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft. In Haushalten, in denen Angehörige gepflegt werden, sind häufiger Haushaltshilfen beschäftigt.

Schließlich sei jedem privaten Arbeitgeber geraten, der jemanden unter der Hand bezahlt, über die menschliche Seite des Beschäftigungsverhältnisses nachzudenken. Die Bezahlung einer Arbeitskraft hat immer auch etwas mit Wertschätzung zu tun. Und das wird in Zukunft noch viel wichtiger.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Interview mit Lena Ardelt von quitt Deutschland GmbH
  • statista.com: "Schadenssumme der strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) von 2016 bis 2022"
  • hannoversche.de: "Zu Hause – der gefährlichste Ort der Welt"
  • Mit Material der Presseagentur dpa
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