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Finanziell abgesichert
So bleibt Ihr Bürgergeld trotz Pfändung verfügbar

t-online, Gabriele Borgelt

Aktualisiert am 08.09.2025Lesedauer: 2 Min.
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Bürgergeld: Ist es pfändbar und kann man sich vor einer Pfändung schützen? (Quelle: Monika Skolimowska)
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Wenn Sie Bürgergeld beziehen, führen eine Sperre oder Pfändung schnell zu großen, finanziellen Engpässen. Doch ist Bürgergeld überhaupt pfändbar?

Viele Menschen, die Bürgergeld beziehen, müssen jeden Euro genau einteilen. Unerwartete Kosten können schnell dazu führen, dass Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können – im schlimmsten Fall droht eine Kontopfändung. Für diesen Fall gibt es das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Es sichert Ihnen einen monatlichen Freibetrag, über den Sie trotz Pfändung weiterhin verfügen dürfen.

Pfändungsschutz dank P-Konto

Ein P-Konto funktioniert im Prinzip wie ein normales Girokonto – mit einem entscheidenden Unterschied: Es enthält einen gesetzlichen Schutzbetrag. Dieser sogenannte Pfändungsfreibetrag wird automatisch vor dem Zugriff der Gläubiger gesichert.

Geht also Ihr Bürgergeld oder anderes Einkommen auf dem Konto ein, steht Ihnen dieser Freibetrag weiterhin zur Verfügung. Erst Beträge oberhalb dieser Grenze dürfen an Gläubiger abgeführt werden. So behalten Sie auch bei einer laufenden Pfändung die Sicherheit, dass Sie weiterhin über Geld für Miete, Lebensmittel und andere notwendige Ausgaben verfügen können.

Für P-Konto stellen Sie bei Ihrer Bank einen Umwandlungsantrag. Die Kontogebühren und Vereinbarungen mit Ihrer Bank bleiben unverändert. Ihr ursprüngliches Konto erhält lediglich eine Zusatzfunktion, den Pfändungsschutz. Die Konto-Umwandlung ist gebührenfrei.

Pfändungsfreier Mindestbetrag

Ein P-Konto verhindert eine Pfändung nicht vollständig, sichert Ihnen aber einen gesetzlichen Grundfreibetrag von mindestens 1.550 Euro pro Monat (Stand: Juli 2025). Dieser Betrag kann erhöht werden, wenn Sie Unterhalt leisten müssen – etwa für Kinder oder Ehepartner. Welche zusätzlichen Freibeträge in Ihrem Fall gelten, klären Sie gemeinsam mit der Bürgergeld-Stelle oder durch eine entsprechende Bescheinigung.

Darüber hinaus sind bestimmte Sozialleistungen generell unpfändbar, darunter zum Beispiel Erziehungs- und Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung sowie Wohngeld.

Bürgergeld-Nachzahlungen sind nicht pfändbar

Die Bearbeitung eines Bürgergeld-Antrags kann sich über mehrere Wochen oder sogar Monate hinziehen. In dieser Zeit erhalten Sie zunächst keine Leistungen. Sobald Ihr Antrag bewilligt ist, zahlt das Jobcenter die Beträge rückwirkend aus, und zwar ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Gerade wenn sich die Bearbeitung lange verzögert, können dabei Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro entstehen.

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Nachzahlungen von Bürgergeld sind vor Pfändungen geschützt. Der Bundesgerichtshof hat 2023 entschieden (Az. VII ZB 64/21), dass solche Nachzahlungen als zweckgebundene Sozialleistungen gelten und daher nicht gepfändet werden dürfen – unabhängig davon, ob das Geld auf ein normales Girokonto oder ein P-Konto überwiesen wird.

Wichtig zu wissen: In der Praxis sperrt die Bank bei einer laufenden Pfändung oft zunächst das gesamte Guthaben. Um die Nachzahlung freizubekommen, sollten Sie beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Freigabe stellen.

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