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Ist eine Abfindung pfändbar? Das sollten Sie wissen


Auch bei Privatinsolvenz wichtig
Ist eine Abfindung pfändbar? Das sollten Sie wissen

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 28.02.2024Lesedauer: 3 Min.
Paar sitzt an einem Tisch und ärgert sich über einen Brief vom AmtsgerichtVergrößern des BildesPrivatinsolvenz: Ist eine Abfindung pfändbar? (Quelle: Giuseppe Lombardo)
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Ihr Arbeitgeber kann Ihnen eine Abfindung zahlen, wenn er Ihnen kündigt. Sie dient als Übergangskapital und Ausgleich für den Verlust der Arbeitsstelle.

Wie hoch die Abfindung ausfällt, hängt von Ihrem Gehalt, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Branche ab. Die Höhe kann mehreren Monatsgehältern entsprechen. Eine Abfindung gilt als Teil Ihres Vermögens und ist bei einer Privatinsolvenz oder Zwangsvollstreckung pfändbar. Es ist jedoch in seltenen Fällen möglich, die Pfändung ganz oder teilweise zu umgehen.

Vollständige Pfändbarkeit der Abfindung

Für Ihr monatliches Arbeitseinkommen gelten gesetzlich festgelegte Pfändungsfreigrenzen, die in der Pfändungstabelle aufgeführt sind. Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich vom Gesetzgeber angepasst. Aktuell gilt ein Freibetrag von 1.410 Euro pro Person. Dieses Einkommen steht dem Schuldner in voller Höhe zu. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, kann gepfändet werden.

Pfändungsfreigrenzen sollen dazu dienen, dass Ihnen noch genügend Geld zur Deckung Ihres Lebensunterhalts bleibt. Bei einer Abfindung sind die Pfändungsfreibeträge aber nicht relevant, da es sich um eine einmalige Zahlung handelt.

Eine Abfindung gilt als Arbeitseinkommen und zählt zum Vermögen. Gerade bei finanziellen Schwierigkeiten, Schulden und dem Verlust des Arbeitsplatzes ist eine Abfindung für den entlassenen Arbeitnehmer eine willkommene Unterstützung.

Wurde Ihr Konto durch einen Beschluss des Amtsgerichts gepfändet, sollten Sie bei Ihrer Bank ein sogenanntes P-Konto beantragen. Erst dann greift der Pfändungsschutz. Ein Pfändungsschutzkonto ermöglicht es Ihnen, auf Ihr Geld zuzugreifen, während das Konto gepfändet ist. Bei einem P-Konto haben Sie jedoch kein Verfügungsrecht über Guthaben oberhalb des Pfändungsfreibetrages, bis Sie alle Schulden beglichen haben.

Bei einer Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, durchlaufen Sie ein dreijähriges Insolvenzverfahren mit dem Ziel, sich von allen Schulden zu befreien. Auch hier gilt: Einkommen bis zu 1.410 Euro netto im Monat darf nicht gepfändet werden. Die Abfindung Ihres Arbeitgebers fällt jedoch in die Insolvenzmasse und ist daher in voller Höhe pfändbar. Dabei ist es unerheblich, ob sie aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages gezahlt wurde.

Zahlung der Abfindung durch den Arbeitgeber direkt an den Insolvenzverwalter

Wenn Sie ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet haben oder eine Privatinsolvenz durchlaufen, behält der Arbeitgeber den Teil Ihres monatlichen Gehalts ein, der über der Pfändungsfreigrenze liegt. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall so genannter Drittschuldner. Im Falle einer Pfändung oder einer Privatinsolvenz zahlt er die Abfindung nicht an Sie, sondern an den Gläubiger oder den Insolvenzverwalter.

Nur wenn dieser damit einverstanden ist, darf der Arbeitgeber die Abfindung an Sie auszahlen. Wusste der Arbeitgeber noch nichts von Ihrer Privatinsolvenz und hat die Abfindung bereits an Sie ausgezahlt, kann der Insolvenzverwalter sie zurückfordern.

Wie Sie die Pfändung Ihrer Abfindung umgehen

Bei einer Zwangsvollstreckung können Sie mit dem Gläubiger verhandeln, ob ein Schuldenabbau ohne Pfändung möglich ist. Um Ihre Abfindung ganz oder teilweise vor Pfändung zu schützen, stellen Sie einen Antrag auf Pfändungsschutz beim zuständigen Vollstreckungs- oder Insolvenzgericht.

Dafür müssen Sie darlegen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht ohne die Abfindung bestreiten können. Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, ist Ihr Lebensunterhalt gesichert. Das Gericht wird Ihren Antrag wahrscheinlich ablehnen. Eine Möglichkeit besteht nun darin, dass das Gericht die Abfindung so behandeln kann, als würde Ihr Arbeitgeber die Abfindung in Teilbeträgen über mehrere Monate an Sie auszahlen. Das Gericht entscheidet, welchen Betrag Sie von der Abfindung behalten dürfen.

Verwendete Quellen
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