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Ist Unterhalt pfändbar? So ist die gesetzliche Regelung


Freibeträge beachten
Ist Unterhalt pfändbar?

Von t-online, gbo

04.04.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0441226968Vergrößern des BildesUnterhaltszahlungen an die eigenen Kinder: Gesetzlich festgelegte Pfändungsfreibeträge schützen Ihr Einkommen vor Pfändungsmaßnahmen. (Quelle: IMAGO/imago)
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Steht eine Pfändung an, darf Ihnen nicht alles genommen werden. Auch die Pfändungsgrenze für Unterhalt ist gesetzlich geregelt.

Wenn Sie einen Nettoverdienst von nicht mehr als 1.410 Euro pro Monat zur Verfügung haben, darf bei Ihnen nicht gepfändet werden – vorausgesetzt, Sie haben ein P-Konto eingerichtet. Bei diesem Betrag handelt es sich um das Existenzminimum, das Ihnen persönlich zum Leben zusteht.

Die Pfändungstabelle gibt Aufschluss

Das Bundesgesetzblatt veröffentlicht jedes Jahr die aktuell gültigen Pfändungsfreigrenzen. Auf der Website der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben Sie die Möglichkeit, sich die gesamte Pfändungstabelle anzusehen. In der Tabelle wird genau aufgeschlüsselt, wie viel Unterhalt vom Nettoeinkommen gepfändet werden darf. So richtet sich die Höhe der Pfändung nach Ihrem Einkommen und der Anzahl der Personen, für die Sie unterhaltspflichtig sind.

Unpfändbare Einkommensanteile werden nicht mitgerechnet

Oberhalb des Existenzminimums steigt die Höhe des pfändbaren Teils Ihres Einkommens prozentual an. Ein Beispiel: Sind Sie alleinstehend und haben ein sogenanntes pfändungsrelevantes Einkommen von 2.230 Euro im Monat. Das bedeutet: Von Ihrem Nettoeinkommen, von dem unpfändbare Einkommensanteile wie Gefahrenzulagen bereits abgezogen wurden, sind laut Pfändungstabelle 579,40 Euro pfändbar. Zahlen Sie allerdings an zwei Personen Unterhalt, zeigt die Spalte für zwei unterhaltspflichte Personen, dass nur noch 2,38 Euro gepfändet werden dürfen.

Obergrenze beachten

Die Einkommensgrenze bei 4.298,81 Euro ist derzeit als Obergrenze der Pfändungsfreibeträge festgelegt. Der Mehrbetrag über 4.298,81 Euro ist voll pfändbar

Mit einem P-Konto die Sperrung verhindern

Wurde Ihr Konto gesperrt und das Geld gepfändet, sollten Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Dies beantragen Sie bei Ihrer Bank. Sie sollten möglichst schnell reagieren – aber spätestens einen Monat nach der Pfändung. Durch die Kontopfändung haben Gläubiger ein berechtigtes Interesse, auf Ihr Vermögen zuzugreifen, um offene Forderungen zu begleichen. Sobald Sie ein P-Konto beantragen, kann die Bank Ihr Konto entsperren und der sogenannte Pfändungsschutz tritt in Kraft. Erfahren Sie hier, welche Vor- und Nachteile P-Konten haben.

Ohne Titel keine Pfändung

Wenn Sie jemandem Geld schulden, wird dieser versuchen, Ihr Einkommen wie zum Beispiel Lohn, Gehalt, Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu pfänden, wenn er vermutet, dass Sie über genügend Einkommen verfügen. Aber: Ein Gläubiger, der von Ihnen Geld fordert, muss einen vollstreckbaren Titel besitzen. Vollstreckbare Titel sind beispielsweise Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile, Beschlüsse oder notarielle Urkunden. Eine Pfändung aufgrund unbezahlter Rechnungen oder Mahnungen ist nicht zulässig.

Wenn Sie selbst pfänden lassen: Mahnbescheid

Schuldet Ihnen jemand Geld und haben Sie ihn mehrfach erfolglos schriftlich aufgefordert, seine Schulden zu begleichen, bleibt Ihnen die Möglichkeit einen gerichtlichen Mahnbescheid ausstellen zu lassen. Diesen bekommt der Schuldner vom zuständigen Amtsgericht zugestellt.

Ignoriert er Ihre Forderung weiterhin, können Sie einen sogenannten Vollstreckungstitel beantragen. Mit diesem kann ein Gerichtsvollzieher die Summe zwangsvollstrecken. Gelingt dies nicht, können Sie auf Ihren Antrag hin das Konto pfänden lassen. Allerdings gelten auch hier die oben erwähnten Freibeträge, und Sie dürfen im Falle eines P-Kontos das Konto nicht sperren lassen.

Verwendete Quellen
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