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WM in Russland: Auf welchen Gesundheitsschutz Sie in der Russischen Föderation achten sollten


Gesundheitsschutz beim Fußball
WM in Russland: Impfungen, Krankenversicherung, HIV-Schutz

t-online, Larissa Koch

Aktualisiert am 01.06.2018Lesedauer: 3 Min.
Fußballfans im StadionVergrößern des BildesDicht an dicht im Fußballstadion: Während der Fußball-WM in Russland ist enger Kontakt mit Menschen aus aller Welt unvermeidbar. (Quelle: ALFSnaiper/getty-images-bilder)
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Die WM steht kurz bevor und wahre Fans reisen dafür nach Russland. In den Austragungsorten wie Moskau, St. Petersburg oder Wolgograd leben Millionen Menschen. In Stadien und U-Bahnen kann man den Massen nicht ausweichen. Damit Sie gesund zurückkehren, gibt es einiges, worauf Sie in der Russischen Föderation achten sollten.

In Russland leben mit 144 Millionen Einwohnern mehr als doppelt so viele Menschen wie in Deutschland (rund 82,5 Millionen). Es gibt hochmoderne Metropolen, dennoch hat die medizinische Versorgung dort einen deutlich niedrigeren Standard als in Deutschland. Einiges sollten Sie daher berücksichtigen.

Auslandskrankenversicherung für Russland

Das Auswärtige Amt schreibt in seinen Hinweisen zur medizinschen Versorgung in Russland auf seiner Internetseite: "Reisen Sie nie ohne Auslandsreisekrankenversicherung mit Rückholversicherung!" Denn man könne nicht davon ausgehen, dass in der Russischen Föderation die gleiche medizinische Versorgung wie in Mitteleuropa gewährleistet ist. Das gelte vor allem dann, wenn man sich länger in der russischen Provinz aufhalten wolle.

Es wird nach Angaben des Auswärtigen Amtes in Russland davon ausgegangen, dass medizinische Leistungen bar in Rubel bezahlt werden. Insbesondere bei Krankenhausaufenthalten werde im Voraus eine Abschlagszahlung verlangt. Dies passiere aber durchaus auch bei ambulanten Behandlungen. Reisende müssten damit rechnen, dass ohne Zahlung eines Vorschusses keine medizinische Versorgung stattfinde.

Für den Fall, dass Sie durch Krankheit oder Unfall einen Rücktransport nach Deutschland benötigen, ist in der Auslandsreisekrankenversicherung der Zusatz "mit Rückholversicherung unerlässlich. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten Rückführungskosten nicht. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz bei Krankheit im Ausland finden Sie hier.

Impfschutz für Russland: Hepatitis A wird empfohlen

Das Auswärtige Amt empfiehlt für Russlandreisende eine Impfung gegen Hepatitis A. Dieser Impfschutz gehört nicht zu den Standardimpfungen, welche die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut für Deutschland empfiehlt. Die wenigsten dürften daher gegen diesen Hepatitis-Erreger geimpft sein.

Hepatitis A ist eine Virusinfektion. Sie wird fäkal-oral übertragen. Das geschieht zum Beispiel durch die gemeinsame Benutzung von Toiletten und Handtüchern. Daher spricht man von einer Schmierinfektion. Die Viren befinden sich im Stuhl. Hepatitis A kann aber auch über verseuchte Lebensmittel übertragen werden, etwa rohe Muscheln oder andere Meerestiere. Es kommt erst zwei bis sechs Wochen nach der Infektion zu Symptomen wie Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen und Gelbsucht. Der Virus ist nach Angaben des Tropeninstituts in Russland auf mittlerem Niveau verbreitet. In Deutschland ist das Vorkommen hingegen sehr niedrig.

Außerdem sollten jeder, der nach Russland reist, überprüfen, ob die empfohlenen Standardimpfungen gemäß Impfkalender der Ständigen Impfkommission vorhanden und noch wirksam sind oder eine Auffrischung nötig ist. Dazu zählen für Erwachsene folgende Impfungen:

  • Tetanus
  • Diphtherie
  • Pertussis (Keuchhusten),
  • Mumps, Masern, Röteln (MMR)
  • Influenza
  • Pneumokokken
  • ggf. eine Nachholimpfung gegen Kinderlähmung (Polio)

Wer länger im Land bleibt, dem wird zudem eine Impfung gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen. Eine Impfpflicht besteht bei Einreise nicht.

Schutz vor HIV in Russland dringend nötig

Während weltweit die Zahl der HIV-Infektionen zurückgeht, steigt sie jedoch vor allem in der Russischen Föderation rasant an. Im Jahr 2016 wurde dort nach Angaben der Deutschen Aids-Hilfe erstmals die Marke von 100.000 jährlichen Neuinfektionen überschritten. In Deutschland liege die Zahl hingegen bei 3.200 Neuinfektionen pro Jahr. Nach Angaben des russischen Gesundheitsministeriums sind in der Föderation mehr als 900.000 Menschen mit HIV infiziert. Jede Stunde gebe es zehn Neuansteckungen. Die Ansteckungsgefahr ist zwar vor allem im Drogenmilieu sehr hoch, dennoch wird ein Schutz durch die Verwendung von Kondomen in jedem Fall dringend angeraten.

HIV-Infektionen bleiben häufig länger unbemerkt. Es muss daher von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Zwischen Infektion und Diagnose vergehen nach Angaben des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) drei Jahre.

Medikamente in Russland

Wer Medikamente einnehmen muss, sollte beachten, dass nicht überall in Russland jedes Präparat in jeder Darreichungsform erhältlich ist. In den großen Städten sind gängige Arzneimittel in der Regel zwar ebenso in Apotheken zu haben wie hierzulande. Wie das Auswärtige Amt erklärt, sind jedoch vor allem bestimmte Insulinpräparate in spezieller Dosierung und Darreichung nicht immer erhältlich. Insofern sollten Sie die für die Dauer Ihres Aufenthaltes nötige Menge an Arzneimitteln mitnehmen.

Wer größere Mengen Medikamente mit sich führt, dem wird empfohlen, sicherheitshalber eine Bescheinigung darüber vom Hausarzt mitzunehmen.

Achtung Betäubungsmittelgesetz: In Russland ist das Betäubungsmittelgesetz deutlich strenger als in Deutschland. Als Betäubungsmittel gelten dort opioide Schmerzmittel etwa mit dem Wirkstoff Morphin, bestimmte Schlaf- und Beruhigungsmittel und manche Psychopharmaka. Der Besitz einiger dieser Medikamente ist in der Föderation illegal. Das Auswärtige Amt rät deshalb von der Einfuhr ab. Wer jedoch regelmäßig rezeptpflichtige Mittel dieser Gruppen einnehmen muss, benötigt eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt und zwar in russischer oder englischer Sprache. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde (Landesgesundheitsämter) beglaubigt sein.

Auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die Behörde rät, vor der Mitnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten grundsätzlich die jeweilige diplomatische Vertretung zu befragen. Diese gibt Auskunft über die entsprechenden Einfuhrbestimmungen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
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