Immer mehr Patienten fragen nach Cannabis auf Rezept
Seit einem Jahr ist Cannabis als Medikament zugelassen und die Nachfrage steigt rasant. Doch die Kassen รผbernehmen in vielen Fรคllen nicht die Kosten fรผr die Behandlung.
Ein Jahr nach der Freigabe lassen sich immer mehr Patienten in Deutschland Behandlungen mit medizinischem Cannabis verschreiben. So verzeichnen die Apotheken eine rasant wachsende Zahl eingereichter Cannabis-Rezepte. 2017 seien schon 44.000 Einheiten Blรผten zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgegeben worden, teilte der Branchenverband ABDA mit.
"Die Tendenz war von Quartal zu Quartal steigend, sowohl bei Rezepten als auch bei den Abgabeeinheiten", erklรคrte Andreas Kiefer, Prรคsident der Bundesapothekenkammer. Hรคtten die Apotheken im zweiten Quartal 2017 noch 4.615 Rezepte mit gut 10.000 Einheiten verteilten Cannabis-Blรผten verbucht, seien es im Schlussquartal 12.717 Rezepte mit rund 18.800 Einheiten gewesen. "Cannabis-Rezepturen sind also zumindest teilweise im Versorgungsalltag angekommen", sagte Kiefer.
Hilfe bei Multipler Sklerose oder Epilepsie
Bei den Krankenkassen gehen indes massenhaft Antrรคge auf Kostenerstattung fรผr Cannabis-Behandlungen ein. Allein bei den groรen Versicherungen AOK-Bundesverband, Techniker und Barmer waren es seit der Freigabe am 10. Mรคrz 2017 insgesamt รผber 15.700, wie sie berichten. Die Zahl der Antrรคge sei "sprunghaft gestiegen", erklรคrte auch die DAK-Gesundheit. Laut der Kassen gibt es aber Anlaufprobleme, etwa wegen fehlerhafter oder unvollstรคndiger Angaben. Bisher lehnen die vier Kassen rund ein Drittel der Antrรคge vorerst ab.
รrzte mรผssen verschriebene Cannabis-Therapien umfangreich begrรผnden. Die Krankenkassen kรถnnen Antrรคge zunรคchst abweisen und Angaben nachfordern. Sie รผbernรคhmen aber bei allen zugelassenen rezeptpflichtigen Medikamenten die Kosten, so der Spitzenverband GKV. Cannabis kann Spasmen, etwa infolge von Multipler Sklerose oder รbelkeit nach Chemotherapien lindern und soll auch gegen Epilepsie helfen. Die Wirksamkeit ist aber nicht vรถllig medizinisch belegt.
- dpa