Immer mehr Patienten fragen nach Cannabis auf Rezept
Seit einem Jahr ist Cannabis als Medikament zugelassen und die Nachfrage steigt rasant. Doch die Kassen ΓΌbernehmen in vielen FΓ€llen nicht die Kosten fΓΌr die Behandlung.
Ein Jahr nach der Freigabe lassen sich immer mehr Patienten in Deutschland Behandlungen mit medizinischem Cannabis verschreiben. So verzeichnen die Apotheken eine rasant wachsende Zahl eingereichter Cannabis-Rezepte. 2017 seien schon 44.000 Einheiten BlΓΌten zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgegeben worden, teilte der Branchenverband ABDA mit.
"Die Tendenz war von Quartal zu Quartal steigend, sowohl bei Rezepten als auch bei den Abgabeeinheiten", erklΓ€rte Andreas Kiefer, PrΓ€sident der Bundesapothekenkammer. HΓ€tten die Apotheken im zweiten Quartal 2017 noch 4.615 Rezepte mit gut 10.000 Einheiten verteilten Cannabis-BlΓΌten verbucht, seien es im Schlussquartal 12.717 Rezepte mit rund 18.800 Einheiten gewesen. "Cannabis-Rezepturen sind also zumindest teilweise im Versorgungsalltag angekommen", sagte Kiefer.
Hilfe bei Multipler Sklerose oder Epilepsie
Bei den Krankenkassen gehen indes massenhaft AntrΓ€ge auf Kostenerstattung fΓΌr Cannabis-Behandlungen ein. Allein bei den groΓen Versicherungen AOK-Bundesverband, Techniker und Barmer waren es seit der Freigabe am 10. MΓ€rz 2017 insgesamt ΓΌber 15.700, wie sie berichten. Die Zahl der AntrΓ€ge sei "sprunghaft gestiegen", erklΓ€rte auch die DAK-Gesundheit. Laut der Kassen gibt es aber Anlaufprobleme, etwa wegen fehlerhafter oder unvollstΓ€ndiger Angaben. Bisher lehnen die vier Kassen rund ein Drittel der AntrΓ€ge vorerst ab.
Γrzte mΓΌssen verschriebene Cannabis-Therapien umfangreich begrΓΌnden. Die Krankenkassen kΓΆnnen AntrΓ€ge zunΓ€chst abweisen und Angaben nachfordern. Sie ΓΌbernΓ€hmen aber bei allen zugelassenen rezeptpflichtigen Medikamenten die Kosten, so der Spitzenverband GKV. Cannabis kann Spasmen, etwa infolge von Multipler Sklerose oder Γbelkeit nach Chemotherapien lindern und soll auch gegen Epilepsie helfen. Die Wirksamkeit ist aber nicht vΓΆllig medizinisch belegt.
- dpa