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Krampfaderentfernung: Kosten der Behandlung


Venenbeschwerden
Krampfaderentfernung: Kosten der Behandlung

om (CF)

Aktualisiert am 02.06.2014Lesedauer: 1 Min.
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Eine Krampfaderentfernung kann je nach Fall von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt werden. Vor allem dann, wenn die Eingriffe ambulant durchführbar sind.

Krampfaderentfernung: Wann die Kosten übernommen werden

Üblicherweise werden die Kosten für eine Voruntersuchung bei Venenbeschwerden von allen Krankenkassen übernommen. Sobald die Varizen nachweisbar sind – das heißt, die oberflächliche Stammvene erweitert ist und die Venenklappen nicht mehr schließen – und behandelt werden müssen, zahlen private Krankenkassen in der Regel auch eine ambulante Operation.

Bei gesetzlichen Krankenkassen hängt die Kostenübernahme jedoch vom individuellen Fall und auch von der angewendeten Operationsmethode ab. Vor einem Eingriff sollten Sie sich daher bei Ihrem Versicherer informieren.

Krankenkassen: Besonderheiten bei der Kostenübernahme

Auch bei stationären Behandlungen werden die Kosten der Krampfaderentfernung nicht grundsätzlich von jeder Krankenkasse übernommen. So muss es etwa konkrete medizinische Gründe geben, die beispielsweise eine OP an beiden Beinen notwendig machen. Auch bei einer Rezidivoperation, also einer Operation an erneut auftretenden Krampfadern, und bei Begleiterkrankungen wie Herzrhythmusstörungen, Diabetes und massivem Übergewicht zahlen viele Krankenkassen.

Je nach Therapiemethode und Ausprägung der Beschwerden kann eine Krampfaderentfernung mehrere Hundert, aber auch über tausend Euro kosten. Die Behandlungskosten fallen normalerweise pro behandeltem Bein an.

Zu den grundlegenden Kosten des Eingriffs kommt das Honorar für den behandelnden Arzt sowie die Kosten für die Betäubung. Nach der OP muss zudem die Nachsorge bezahlt werden. Kosten für Kompressionsstrümpfe, die nach der Operation getragen werden müssen, werden häufig von privaten Krankenkassen übernommen, von gesetzlichen Anbietern jedoch nur teilweise.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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