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Garage ohne Baugenehmigung - Geht das?


Garage ohne Baugenehmigung: Geht das?

af (CF)

15.11.2011Lesedauer: 1 Min.
Qualitativ geprΓΌfter Inhalt
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FΓΌr diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfΓ€ltig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Je nach Bundesland und je nach Bauform kΓΆnnen Sie eine Garage ohne Baugenehmigung errichten. Wichtig ist dabei, dass Sie sich bereits im Vorfeld kundig machen und exakt den Bestimmungen folgen. Unterbleibt dies, so kann Ihnen im schlimmsten Fall die behΓΆrdliche Anordnung eines Abrisses drohen.

Garage ohne Baugenehmigung: Regelung regional unterschiedlich

Die Antwort auf die Frage, wo Sie eine Garage ohne Baugenehmigung errichten dΓΌrfen, ist alles andere als einfach, denn die verschiedenen BundeslΓ€nder haben unterschiedliche Regelungen, und auch in der konkreten Ausgestaltung unterscheiden teils wenige Kilometer ΓΌber das Gelingen eines Bauvorhabens.

Unerheblich fΓΌr die Erteilung einer Genehmigung ist dabei die Bauform einer Garage, d. h. Fertiggaragen unterliegen denselben Gesetzen wie komplett gemauerte Garagen, und Anbaugaragen unterscheiden sich nicht von einer frei stehenden Garage, selbst wenn das dem einen oder anderen Bauherren ungerecht erscheinen mag.

Wo Sie Garagen ohne Genehmigung bauen dΓΌrfen

Falls Sie in Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen oder auch im Saarland leben, ist das Errichten einer Garage ohne Baugenehmigung nicht mΓΆglich. Hier ist stets eine Genehmigung einzuholen. Wenn die Garage den baurechtlichen Rahmenbestimmungen entspricht, kΓΆnnen Sie in Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThΓΌringen hingegen bedenkenlos ohne Baugenehmigung mit dem Bauen beginnen.

Besonders kompliziert wird das Bauen einer Garage ohne Baugenehmigung in den ΓΌbrigen BundeslΓ€ndern, denn hier richtet sich das geltende Recht nach der GrundflΓ€che oder aber dem Rauminhalt der geplanten Garage. Es empfiehlt sich also, im Vorfeld stets bei der zustΓ€ndigen BehΓΆrde anzufragen. Halten Sie dafΓΌr Ihre PlΓ€ne bereit.

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