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Konfitüre und Marmelade: Das ist der Unterschied | einfach erklärt


Einfach erklärt
Konfitüre und Marmelade: Das ist der Unterschied

Von Silke Ahrens

Aktualisiert am 03.01.2023Lesedauer: 3 Min.
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Süßer Aufstrich: Nicht immer ist Marmelade auf dem Brot – in vielen Fällen ist es Konfitüre.Vergrößern des Bildes
Süßer Aufstrich: Nicht immer ist Marmelade auf dem Brot – in vielen Fällen ist es Konfitüre. (Quelle: eclipse_images/getty-images-bilder)

Marmelade und Konfitüre sind nicht das Gleiche – viele verwenden die Bezeichnung für die Aufstriche falsch. Denn oft ist gar nicht Marmelade auf dem Brot.

Wo Konfitüre draufsteht, muss auch Konfitüre drin sein – dafür gibt es extra eine Konfitürenverordnung der Europäischen Union. Sie regelt detailliert, wie viele und welche Früchte in Marmelade, Gelee oder Konfitüre enthalten sein dürfen.

Marmelade

Die Bezeichnung Marmelade leitet sich von dem portugiesischen Wort "marmelo" für Quitte ab. Laut Konfitürenverordnung dürfen nur Produkte, die aus Wasser, Zucker und Zitrusfrüchten hergestellt werden, als Marmelade bezeichnet werden. Der Fruchtanteil der Marmelade muss mindestens 20 Prozent betragen. Der Zuckeranteil ist meist höher als bei Konfitüre, da die Zitrusmarmelade sonst bitter schmecken würde.

Orangenmarmelade darf also zum Beispiel zu Recht so heißen. Aufstriche aus Erdbeeren oder Aprikosen sind dagegen Konfitüren.

Konfitüre

Der Begriff Konfitüre leitet sich von dem französischen Wort "la confiture" für Eingemachtes ab. Konfitüre wird aus dem Mark oder den Stücken einer Frucht oder mehrerer Fruchtarten, Wasser und Zucker hergestellt. Bei Zitrusfrüchten darf auch die gesamte Frucht verwendet werden. Der Fruchtanteil muss im Allgemeinen bei mindestens 35 Prozent liegen. Bei Konfitüren aus Johannisbeeren, Quitten, Hagebutten, Sanddorn, Ingwer oder Passionsfrüchten darf der Fruchtanteil geringer sein.

Konfitüre extra

Steht Konfitüre extra auf dem Etikett, muss der Fruchtanteil im Allgemeinen mindestens 45 Prozent betragen. Bei Konfitüren aus Johannisbeeren, Quitten, Hagebutten, Sanddorn, Ingwer oder Passionsfrüchten darf der Fruchtanteil geringer sein. Er muss aber höher sein als bei normaler Konfitüre.

Aus Mischungen folgender Früchte mit anderen Früchten kann laut Verordnung keine Konfitüre extra hergestellt werden:

  • Äpfeln
  • Birnen
  • nicht steinlösenden Pflaumen
  • Melonen
  • Wassermelonen
  • Trauben

Gelee

Die Bezeichnung Gelee leitet sich vom lateinischen Wort "gelare" für zum Erstarren bringen ab. Gelee wird nicht aus Früchten, sondern aus Zucker, Saft und/oder Fruchtsaftkonzentrat einer Frucht oder mehrerer Fruchtsorten hergestellt. Der Aufstrich muss mindestens 35 Prozent Saft enthalten.

Gelee extra

Bei Gelee extra muss der Fruchstsaftanteil mindestens 45 Prozent betragen. Aus Mischungen folgender Früchte mit anderen Früchten kann laut Verordnung kein Gelee extra hergestellt werden:

  • Äpfeln
  • Birnen
  • nicht steinlösenden Pflaumen
  • Melonen
  • Wassermelonen
  • Trauben

Ausnahmen von der Regelung

Die Konfitürenverordnung hat nur für den Verkauf im Handel und für die Werbung ihre Gültigkeit. Auf örtlichen Wochen- und Bauernmärkten gilt hingegen eine Ausnahme: Dort dürfen auch Produkte, die nicht aus Zitrusfrüchten hergestellt sind, als Marmelade verkauft werden.

Und auch im allgemeinen Sprachgebrauch gehen die Bezeichnungen durcheinander. Der Begriff Marmelade wird gern übergreifend für alle Fruchtaufstriche verwendet.

Rezept: Erdbeerkonfitüre mit weißer Schokolade

Für dieses Rezept benötigen Sie:

  • 1 kg Erdbeeren
  • 1 kg Gelierzucker
  • Zitronensaft
  • 100 g weiße Schokolade

Zubereitung:

  1. Putzen Sie die Erdbeeren und schneiden Sie sie in kleine Stücke. Mischen Sie sie mit dem Gelierzucker 1:1 und fügen Sie etwas Zitronensaft hinzu.
  2. Schneiden Sie die Schokolade in kleine Würfel.
  3. Bringen Sie die Erdbeeren unter Rühren zum Kochen. Lassen Sie sie vier Minuten sprudelnd kochen und machen Sie eine Gelierprobe. Geben Sie dafür einige Tropfen der noch siedend heißen Konfitüre auf eine Untertasse, um zu sehen, ob sie nach dem Erkalten tatsächlich fest wird.
  4. Ziehen Sie nun die weiße Schokolade unter. Wichtig: Rühren Sie sie nicht komplett unter.
  5. Füllen Sie die Konfitüre zum Schluss in kleine Gläser und verschließen Sie sie gut.
Verwendete Quellen
  • EU-Konfitürenverordnung
  • Eigene Recherche
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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