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Kakerlake im Hotelzimmer: In südlichen Ländern kein Reisemangel


Tourismus
Kakerlake im Hotelzimmer: In südlichen Ländern kein Reisemangel

Von dpa
07.01.2014Lesedauer: 2 Min.
Ungebetener Zimmergenosse im Hotel: Nicht in jedem Land ist das als Reisemangel zu werten.Vergrößern des BildesUngebetener Zimmergenosse im Hotel: Nicht in jedem Land ist das als Reisemangel zu werten. (Quelle: Stephanie Pilick./dpa)
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Stuttgart (dpa/tmn) - Spinnen, Kakerlaken oder Affen: Unbeliebte Mitbewohner im Hotelzimmer kommen gelegentlich vor. Manche Hotelgäste ziehen deswegen vor Gericht - sie bekommen aber nicht immer Recht. So unangenehm es auch sein mag: Ungeziefer gehört manchmal eben dazu.

Ungeziefer im Hotelzimmer ist ekelig, rechtlich gesehen aber in der Regel kein Reisemangel. Darauf weist Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. Der Hotelgast muss im Zimmer mit Tieren rechnen, die in der Region normal sind. Bei einer Reihe von Urteilen haben die Richter entschieden, dass Ungeziefer im Zimmer nicht als Reisemangel zu werten sei. "Vor allem in südlichen Ländern muss ich zum Beispiel Kakerlaken oder Ameisen in Kauf nehmen", sagt Richter. In deutschen Hotels muss der Gast zum Beispiel mit einzelnen Spinnen oder mit ein paar Ameisen rechnen.

Entscheidend für die Frage, ob sich für Touristen rechtliche Ansprüche ergeben, sind die Urlaubsregion und das Ausmaß des Befalls. In Deutschland seien Kakerlaken weniger normal als in südlichen Ländern. "In unseren Gefilden muss man nicht damit rechnen. Das muss man hier nicht so akzeptieren wie zum Beispiel auf Gran Canaria." Bei viel Ungeziefer in einem deutschen Hotel sollten Gäste versuchen, einen Reisemangel geltend zu machen. "In einem Drei- oder Vier-Sterne-Hotel zum Beispiel darf das eigentlich nicht vorkommen", sagt Richter.

Ab wie viel Ungeziefer die Gäste vom Hotelier Geld zurückbekommen, lasse sich aber schwer sagen. "Das wird immer im Einzelfall entschieden", erklärt die Verbraucherschützerin. Betroffene sollten das Ungeziefer fotografieren - um einen Nachweis zu haben - und sich beschweren.

Kein Reisemangel waren nach Ansicht des Bonner Amtsgerichts beispielsweise zehn Kakerlaken in einem Hotelzimmer auf Gran Canaria (Az.: 4 C 470/95). Auf das Urteil weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. In seiner Reisemängeltabelle führt der Reiserechtler Ernst Führich ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg auf (Az.: 18 a 521/97), nach dem Urlauber wegen erheblichen Kakerlakenbefalls auf Lanzarote 40 Prozent des Preises zurückbekamen.

Selbst ein Affenbiss in einem afrikanischen Hotel ist nicht zwangsläufig ein Reisemangel. Das entschied das Kölner Amtsgericht 2010 (Az.: 138 C 379/10). Trotz eines Warnschildes, dass Obst aggressive Affen anlocke, war ein Hotelgast mit einer Banane in der Hand durch die Anlage gelaufen und von einem Affen in die Hand gebissen worden.

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