t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikAuslandEuropäische Union

Britisches Parlament verabschiedet Brexit-Gesetz


Verhandlungen können beginnen
Britisches Parlament verabschiedet Brexit-Gesetz

Von dpa
14.03.2017Lesedauer: 2 Min.
Das britische Parlament hat das Brexit-Gesetz abgesegnet.Vergrößern des BildesDas britische Parlament hat das Brexit-Gesetz abgesegnet. (Quelle: ap-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Grünes Licht für den Brexit. Da das britische Parlament am Montag das Brexit-Gesetz verabschiedet hat, kann Premierministerin Theresa May jetzt den Startschuss für die Austrittsverhandlungen mit der EU geben. Doch ganz so schnell, wie viele geglaubt hatten, geht es wohl doch nicht.

Schuld daran könnte die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon sein, die kurz vor der Debatte im Parlament ein neues Unabhängigkeitsreferendum für Schottland ankündigte.

Hatten britische Medien noch am Wochenende prophezeit, May würde die Scheidung von der EU am Dienstag einreichen, tippen sie nun auf Ende des Monats. Spätestens am 31. März soll es soweit sein. Danach können die zweijährigen Verhandlungen mit der EU beginnen.

Kein Ping-Pong

Das Oberhaus gab seinen Widerstand gegen den Entwurf des Brexit-Gesetzes der Regierung am Montagabend auf, obwohl die Abgeordneten im Unterhaus zuvor Änderungen der Lords ersatzlos gestrichen hatten. Damit war das gefürchtete Ping-Pong-Verfahren, bei dem ein Gesetzentwurf bis zu einer Einigung zwischen beiden Häusern hin- und hergeht, im Handumdrehen erledigt.

In dem knappen Gesetz heißt es: "Die Premierministerin darf die Absicht des Vereinigten Königreichs zum Austritt aus der EU, gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union, bekannt geben." Das Gesetz wurde notwendig, weil das höchste britische Gericht zuvor dem Parlament das letzte Wort über den Startschuss für die Austrittsverhandlungen zugesprochen hatte.

Dem Gesetzentwurf der Regierung hatten die Mitglieder des Oberhauses eine Garantie für die Rechte von EU-Ausländern, die in Großbritannien leben, hinzugefügt. Außerdem forderten sie ein Vetorecht für das Parlament am Ende der Austrittsverhandlungen mit der EU. In beiden Fällen wollte sich die Regierung aber nicht festlegen lassen. Die Abgeordneten schmetterten beide Anträge im Unterhaus ab.

Nur die Zustimmung der Queen fehlt noch

Nun fehlt nur noch die formale Zustimmung von Königin Elizabeth II., damit Premierministerin May den Scheidungsbrief von der EU einreichen kann. Sobald das Schreiben den Europäischen Rat in Brüssel erreicht hat, tickt die Uhr für die zweijährige Verhandlungsphase.

Die wichtigsten Ziele ihrer Regierung dafür hatte May bereits in einer Rede im Januar ausgegeben: Austritt aus dem europäischen Binnenmarkt, ein Ende der Freizügigkeit für EU-Arbeitnehmer in Großbritannien und keine Unterwerfung unter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Gleichzeitig wollen die Briten ein "umfassendes Freihandelsabkommen" mit der Europäischen Union schließen.

Auf Forderungen der schottischen Regierung nach einer Sonderrolle Schottlands mit Verbleib im Europäischen Binnenmarkt ging May nicht ein. Das hat Sturgeon nun zum Anlass für den neuerlichen Vorstoß in Richtung Unabhängigkeit genommen. Zwischen Herbst 2018 und Frühjahr 2019 soll die Volksabstimmung nach dem Willen der schottischen Regierungschefin stattfinden. Fraglich ist, ob sich London darauf einlässt. Die Entscheidung über ein Referendum in Schottland liegt beim Parlament in Westminster.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website