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EU setzt Großbritannien enge Übergangsfrist


Nach dem Brexit
EU setzt Großbritannien enge Übergangsfrist

Von dpa, ap
20.12.2017Lesedauer: 2 Min.
Michel Barnier, der Chefunterhändler der EU für den Brexit: Großbritannien soll den Status von Ländern wie Kanada, Japan und Südkorea bekommen.Vergrößern des BildesMichel Barnier, der Chefunterhändler der EU für den Brexit: Großbritannien soll den Status von Ländern wie Kanada, Japan und Südkorea bekommen. (Quelle: Virginia Mayo/ap-bilder)
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Bis Ende 2020 soll Großbritannien alle Regeln des EU-Binnenmarktes befolgen – aber ohne Mitspracherecht. Die Übergangszeit nach dem Brexit wäre kürzer als von London gefordert.

Die Europäische Union bietet Großbritannien nach dem Brexit eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020. Dies teilte der EU-Unterhändler Michel Barnier am Mittwoch mit. In dieser Übergangszeit müsse Großbritannien alle Regeln des EU-Binnenmarkts und der Zollunion einhalten. Das Vereinigte Königreich will die EU am 29. März 2019 verlassen.

Barnier bekräftigte, dass die EU die künftigen Beziehungen mit einem Freihandelsabkommen ähnlich wie mit Kanada, Südkorea oder Japan regeln und bis Oktober 2018 dafür Eckpunkte vereinbaren wolle. Zugleich fügte er hinzu, bisher erlaube kein solches Handelsabkommen einen privilegierten Zugang für Finanzdienstleistungen zum EU-Binnenmarkt. Damit stellte der Franzose eine wichtige Forderung der britischen Finanzbranche in Frage.

Austrittsabkommen soll im Oktober stehen

Neben dem Handelsabkommen will die EU nach Barniers Worten drei weitere Regelungen mit Großbritannien für die Zeit nach dem Brexit treffen: zur Luftfahrt, zur Zusammenarbeit der Justiz und zu den Feldern Sicherheit, Außenpolitik und Verteidigung. Auch die Eckpunkte dafür sollten bis Oktober 2018 in einer "präzisen" politischen Erklärung vereinbart werden, sagte Barnier.

Diese Erklärung soll das Austrittsabkommen mit Großbritannien flankieren, das ebenfalls bis Oktober fertig sein soll. Danach muss es sowohl vom Europäischen als auch vom britischen Parlament ratifiziert werden.

Keine Mitsprache in europäischen Institutionen

In diesem Abkommen soll die Übergangsfrist mitgeregelt werden, die die britische Premierministerin Theresa May im September vorgeschlagen hatte. Sie hatte von etwa zwei Jahren gesprochen. Barnier machte den vorgeschlagenen Termin Ende 2020 daran fest, dass danach ein neuer EU-Finanzrahmen beginnt.

In der Übergangszeit sollen Barnier zufolge für Großbritannien alle Rechte und Pflichten des Binnenmarktes und der Zollunion gelten. Das Land werde aber keine Mitsprache in den europäischen Institutionen mehr haben, stellte Barnier klar. Denn London habe sich mit dem Brexit entschlossen, diese zu verlassen. Auch werde Großbritannien in der Phase keine eigenen Handelsverträge abschließen können. Das widerspräche den Regeln der Zollunion.

Zweite Phase der Verhandlungen

Die Europäische Union hatte am Freitag die Ausweitung der Brexit-Verhandlungen gebilligt, nachdem erste Fortschritte erzielt worden waren. Die EU-Kommission beschloss am Mittwoch nach allgemeinen Vorgaben des Europäischen Rats offiziell die Ziele für die zweite Verhandlungsetappe. Die EU-Länder sollen diese im Januar billigen.

Unterdessen hat der Internationale Währungsfonds (IWF) seine Wachstumsprognose für das Jahr 2017 für Großbritannien leicht gesenkt. Statt eines Wachstums von 1,7 Prozent erwartet der IWF nun nur noch 1,6 Prozent. Die Auswirkungen des Brexits belasteten die Wirtschaft trotz einer starken globalen Erholung, erklärte der IWF am Mittwoch.

Hohe Inflation belasten Löhne

Der starke Wertverlust des Pfundes nach dem Brexit-Votum der Briten im Juni 2016 habe die Inflation angetrieben, indem sich Importe verteuerten. Dies habe die Einkommen und den Verbrauch gedrückt. Wegen der wirtschaftlichen Unsicherheit seien auch die Investitionen schwächer ausgefallen als erwartet.

Für 2018 behielt der IWF seine Wachstumsprognose von 1,5 Prozent für Großbritannien bei. Die vergleichsweise hohe Inflation werde jedoch weiterhin Löhne und Ausgaben belasten, erklärte der Währungsfonds.

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