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Iran: Reaktion auf Todesurteil – Deutschland weist zwei Diplomaten aus


Nach Todesurteil
Deutschland weist zwei iranische Diplomaten aus

Von dpa
Aktualisiert am 22.02.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0203165446Vergrößern des BildesAußenministerin Annalena Baerbock ließ angesichts des Todesurteils den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen. (Quelle: IMAGO/Chris Emil Janssen)
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Nach einem weiteren Todesurteil im Iran gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd reagiert nun die Bundesregierung. Teheran spricht ebenfalls Sanktionen aus.

Die Bundesregierung hat als Reaktion auf das Todesurteil eines Gerichts in Teheran gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd zwei iranische Diplomaten ausgewiesen. Das teilte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Mittwoch in Berlin mit. Ein Revolutionsgericht hatte den 67-jährigen Sharmahd in einem Schauprozess unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht, wie das Justizportal Misan am Dienstag bekannt gegeben hatte.

Baerbock erklärte, sie habe angesichts des Todesurteils den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen lassen. Eine solche Einbestellung gilt als scharfes diplomatisches Mittel. Dem Geschäftsträger sei mitgeteilt worden, "dass wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren", teilte die Außenministerin weiter mit. Als Folge habe die Bundesregierung zwei Angehörige der iranischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt und mit kurzer Frist aufgefordert, Deutschland zu verlassen.

Die iranische Justiz macht Sharmahd auch für die Planung mehrerer Terroranschläge verantwortlich. Außerdem legte das Gericht ihm die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten zur Last. Überprüfen lassen sich die Vorwürfe nicht. Todesstrafen werden im Iran normalerweise durch Erhängen vollstreckt.

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Baerbock betonte erneut: "Wir fordern Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen." Auch CDU-Chef Friedrich Merz äußerte scharfe Kritik am Todesurteil gegen Sharmahd. Dies sei ein Affront, schrieb Merz am Mittwoch auf Twitter. "Er hatte keinen Anwalt seines Vertrauens und die deutsche Botschaft keinen konsularischen Zugang." Merz hatte Anfang Januar angekündigt, Sharmahds politische Patenschaft zu übernehmen.

Am Montag hatte die EU neue Strafmaßnahmen gegen 32 Personen und zwei Organisationen verhängt. Neben Gefängnisdirektoren, Staatsanwälten und Richtern wurden auch Irans Kulturminister Mohammed-Mehdi Esmaeili sowie Bildungsminister Jussef Nuri auf die Sanktionsliste gesetzt.

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Iran verhängt Gegensanktionen

Am Dienstag hatte der Iran in Reaktion auf die EU-Sanktionen seinerseits Maßnahmen verhängt – unter anderem gegen Bundestagsabgeordnete. Nach Angaben des iranischen Außenministeriums wurden 23 Personen und 13 Organisationen auf eine Sanktionsliste gesetzt.

Betroffen sind unter anderem die Bundestagsabgeordneten Renata Alt (FDP), Roderich Kiesewetter (CDU) sowie Michael Roth (SPD). Sie hatten sich jüngst kritisch zum Iran geäußert. Die Strafmaßnahmen umfassen demnach Einreisesperren und das Einfrieren möglicher Vermögenswerte im Iran.

Auf der Sanktionsliste stehen außerdem Rüstungsproduzenten und Abgeordnete des EU-Parlaments sowie nationaler Parlamente.

Auslöser der landesweiten Proteste im Iran war der Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini. Sie starb am 16. September im Polizeigewahrsam, nachdem sie von der Sittenpolizei wegen Verstoßes gegen die islamischen Kleidungsvorschriften festgenommen worden war. Die Proteste gegen die repressive Regierung sowie das islamische Herrschaftssystem haben die politische Führung in eine der schwersten Krisen seit Jahrzehnten gestürzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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