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EU-Verfahren gegen Ungarn: Wegen Gesetz zu "ausländischer Einmischung"


Einschränkung der Grundrechte?
EU leitet Verfahren gegen Ungarn ein

Von afp
Aktualisiert am 07.02.2024Lesedauer: 1 Min.
Viktor OrbanVergrößern des BildesUngarns Ministerpräsident Viktor Orbán während einer internationalen Pressekonferenz. (Quelle: Denes Erdos/AP/dpa/dpa-bilder)
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Die ungarische Regierung droht, mit einer Regierungsbehörde für "Souveränität" die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken. Die EU reagiert mit einem Verfahren.

Die EU-Kommission leitet ein neues Verfahren gegen Ungarn ein. Dabei geht es nach Kommissionsangaben vom Mittwoch um ein Gesetz, mit dem die Regierung von Viktor Orbán "ausländische Einmischung" verhindern will. In der damit geschaffenen Regierungsbehörde für "Souveränität" sieht Brüssel ein Mittel zur Einschränkung der Meinungsfreiheit und anderer Grundrechte.

Das Gesetz und die Ende Januar eingesetzte Behörde schränken nach Ansicht der Kommission unter anderem "das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Wahlrecht der EU-Bürger" ein, wie es in einer Brüsseler Erklärung heißt. Die Regierung in Budapest hat nun zunächst zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren.

Im äußersten Fall drohen Ungarn eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Zwangsgelder. Wegen verschiedener Grundrechtsverstöße etwa beim Asylrecht sind derzeit rund 20 Milliarden Euro an EU-Hilfen für Ungarn eingefroren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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