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Nordkorea: EU verschärft Saktionen im Konflikt um Atomprogramm


Ausfuhrstopps und Reisesperren
EU verschärft Sanktionen gegen Nordkorea

Von afp, rok

Aktualisiert am 16.10.2017Lesedauer: 1 Min.
Die EU hat ihre Sanktionen gegen das Regime von Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un noch einmal verschärft.Vergrößern des BildesDie EU hat ihre Sanktionen gegen das Regime von Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un noch einmal verschärft. (Quelle: reuters)
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Die EU hat im Konflikt um Nordkoreas Atom-und Raketenprogramm weitere Sanktionen gegen das Land beschlossen. Die EU-Außenminister billigten in Luxemburg ein vollständiges Verbot für Investitionen sowie einen Ausfuhrstopp für Rohöl und verarbeitete Ölprodukte.

Darüber hinaus beschränkten sie Überweisungen nach Nordkorea und entschieden, Arbeitserlaubnisse für nordkoreanische Staatsangehörige in den Mitgliedstaaten nicht mehr zu verlängern.

Die Sanktionen ergänzen Strafmaßnahmen, die über die UNO verhängt wurden. Nordkoreas Atom- und Raketentests seien eine "eklatante Missachtung" von Resolutionen des UN-Sicherheitsrats, erklärte der EU-Rat der Mitgliedstaaten. "Angesichts der ständigen Bedrohung von Frieden und Stabilität in der Welt" habe die EU weitere eigene Sanktion verhängt, um den Druck auf Pjöngjang zu erhöhen.

Die EU setzte auch drei weitere Personen und sechs Einrichtungen auf ihre Liste mit Einreise- und Vermögenssperren. Auf ihr finden sich nun insgesamt 41 Personen und zehn Einrichtungen.

Alle Wirtschaftsbereiche von den Sanktionen betroffen

Die Zahl nordkoreanischer Arbeiter in der EU wird auf mehrere hundert geschätzt. Die Höhe von privaten Überweisungen nach Nordkorea wurde durch den Beschluss nun von 15.000 auf 5000 Euro gesenkt. Es werde vermutet, "dass diese Gelder dazu genutzt werden, das widerrechtliche Nuklearprogramm des Landes und das widerrechtliche Programm des Landes für ballistische Flugkörper zu unterstützen", erklärte der EU-Rat.

Von dem Investitionsverbot sind nun alle Wirtschaftsbereiche betroffen. Bisher waren Investitionen lediglich in Industriebereiche untersagt, die mit atomarer und konventioneller Rüstung in Verbindung stehen, sowie in Betriebe der Rohstoffgewinnung, Aufbereitung, Chemieindustrie, Hüttenwesen, Metallbearbeitung sowie Luft- und Raumfahrt.

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