t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikAuslandKrisen & Konflikte

Ex-BND-Chef kritisiert: Taliban sind vom Grundgesetz geschützt


"Man braucht sich nicht zu wundern"
Ex-BND-Chef kritisiert: Taliban sind vom Grundgesetz geschützt

Von dpa, t-online
19.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Player wird geladen
Bei Protesten in der afghanischen Stadt Dschalalabad: Die Taliban erschossen hier drei Menschen. (Quelle: Reuters)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Hat der Bundesnachrichtendienst BND die Taliban falsch eingeschätzt? Nach Kritik an den Geheimdiensten hat sich der ehemalige Chef nun gewehrt und bemängelt fehlende Befugnisse.

Nach der massiven Kritik an der Aufklärungsarbeit des Bundesnachrichtendienstes in Afghanistan hat der frühere BND-Chef Gerhard Schindler juristische und bürokratische Hürden beklagt. "Wenn man dem BND bei der Informationsbeschaffung einen juristischen Stein nach dem anderen in den Weg legt, braucht man sich nicht über suboptimale Ergebnisse bei der Auswertung zu wundern", sagte Schindler am Donnerstag "Focus Online".

Der BND dürfe zum Beispiel, so Schindler, "keine angeworbenen Informanten in eine Terrororganisation schleusen, weil er sich dann nach unserem Rechtssystem wegen Anstiftung oder Beihilfe strafbar macht". Wenn aber der deutsche Auslandsgeheimdienst den inneren Zirkel der Taliban nicht mehr durch eigene Quellen infiltrieren dürfe, erhalte er auch keine wichtigen Insiderinformationen.

Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr seien die Taliban sogar durch das deutsche Grundgesetz geschützt. Denn: "Artikel 10, der das sogenannte Fernmeldegeheimnis beinhaltet, gilt seitdem für alle Menschen auf dieser Welt, also auch für ausländische Terroristen in Afghanistan." Das bedeute, man müsse schon eine "dezidierte Verdachtslage vorlegen können, um diese Leute abhören zu dürfen".

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem BND im Mai 2020 die anlasslose Überwachung im Ausland untersagt. Das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit müssten auch dort gewahrt bleiben, entschieden die Karlsruher Richter.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website