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USA: Politikerin auf Pornoseiten im Internet entdeckt – im Wahlkampf


Aufregung in den USA
Politikerin auf Pornoseiten im Netz entdeckt – mitten im Wahlkampf

Von t-online, aj

Aktualisiert am 14.09.2023Lesedauer: 4 Min.
Susanna Gibson: Die 40-Jährige kandidiert für einen Abgeordnetensitz in Virginia.Vergrößern des BildesSusanna Gibson: Die 40-Jährige kandidiert für einen Abgeordnetensitz in Virginia. (Quelle: Wahlkampagne von Susanna Gibson)
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Die US-Demokratin Susanna Gibson kämpft um einen Sitz im Abgeordnetenhaus von Virginia. Nun wurden intime Momente mit ihrem Partner im Internet entdeckt.

Susanna Gibson arbeitet als Krankenschwester, ist mit einem erfolgreichen Anwalt verheiratet und hat zwei Kinder. Die Familie lebt in der Vorstadt von Richmond im US-Bundesstaat Virginia. Gibson ist Demokratin und setzt sich in der Politik unter anderem für das Recht auf Abtreibung für Frauen ein. Denn in weiten Landstrichen der USA haben Frauen kaum noch Möglichkeiten zum legalen Schwangerschaftsabbruch. In diesem Jahr kandidiert die 40-Jährige auch für einen Sitz im Abgeordnetenhaus des Bundesstaates.

Gibsons Chancen auf einen Sieg bei der Wahl standen bislang gut. Doch plötzlich sind Informationen über die Politikerin ausgegraben worden, die ihr den Wahlkampf im konservativen Süden des Landes deutlich erschweren dürften. Dabei geht es nicht um Gibsons politisches Engagement, sondern um pikante Videos von ihr im Internet.

Die "Washington Post" berichtete, dass ein Republikaner die Zeitung auf die Aufnahmen aufmerksam gemacht habe. Darin seien sowohl sie als auch ihr Ehemann bei sexuellen Handlungen zu beobachten. Die Videos sollen ursprünglich live auf der Webseite "Chaturbate", offenbar eine Wortneuschöpfung aus den Begriffen "Chatten" und "Masturbieren", ausgestrahlt worden sein. Das Paar soll auf der Plattform mehr als 5.700 Follower gehabt haben.

Gibson soll um "Trinkgeld" gebeten haben

Gibson soll zudem von den Nutzern "Tipps" eingesammelt haben – also ein "Trinkgeld" als Austausch für bestimmte Handlungen. Das stelle jedoch eine Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Chaturbate" dar. Darin sei zu lesen: "Die Aufforderung oder Forderung nach bestimmten Handlungen für Tipps kann für alle Beteiligten zum Ausschluss von der Plattform führen".

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In mindestens zwei der Videos erklärte Gibson laut "Washington Post" ihren Zuschauern, dass sie "Geld für einen guten Zweck" sammelt. In mehreren Videos unterbrach sie demnach die sexuellen Handlungen, um an einem Computer am Bett zu tippen und die Zuschauer per Kamera aufzufordern, "Trinkgeld" zu geben. In mindestens zwei weiteren Videos stimmte sie zu, bestimmte Handlungen nur in einem virtuellen "Privatzimmer" auszuführen – eine Vereinbarung, für die Zuschauer mehr bezahlen müssen.

Die Videos seien laut "Washington Post" nicht mehr bei "Chaturbate" zu finden. Mehr als ein Dutzend solcher Aufnahmen seien jedoch seit ihrem Eintritt ins Wahlkampfrennen in den Archiven anderer Webseiten aufgetaucht. Wann genau die Livestreams stattgefunden haben, konnte die Zeitung jedoch nicht feststellen.

Gibson: Herausgabe war illegaler Eingriff in Privatsphäre

Gibson lässt sich durch die Berichterstattung nicht beirren und zeigt sich kämpferisch. Aus dem Wahlkampf wolle sie nicht aussteigen. "Die Herausgabe der Videos war ein illegaler Eingriff in meine Privatsphäre. Damit will man mich und meine Familie bloßstellen. Aber ich lasse mich nicht einschüchtern und zum Schweigen bringen", hieß es von der Demokratin in einem Statement. "Mein politischer Gegner und seine republikanischen Verbündeten haben bewiesen, dass sie sogar ein sexuelles Verbrechen an mir und meiner Familie verüben würden, um einer Frau die Stimme zu nehmen."

Ihr Anwalt teilte zudem mit, dass die Verbreitung der Videos ein Verstoß gegen das staatliche "Revenge Porn"-Gesetz sei. Rachepornos sind in den USA strafbar und werden von der Regierung als "böswilliges" Teilen von privatem, sexuellem Material beschrieben, entweder in Form von Fotos oder Videos, ohne die Zustimmung einer anderen Person. Das Ziel sei es, der betroffenen Person Scham oder Kummer zuzufügen oder sie einzuschüchtern. Gibson wusste demnach nichts von der Veröffentlichung des "Chaturbate"-Materials auf anderen Webseiten und hatte diese auch nicht genehmigt.

Corey D. Silverstein, ein prominenter Anwalt der Unterhaltungsindustrie für Erwachsene, sagte gegenüber der "Washington Post", es sei nichts Illegales daran, sexuelle Handlungen online zu streamen, solange die Teilnehmer und Zuschauer einwilligende Erwachsene seien – selbst wenn sie für die Ausführung bestimmter Handlungen bezahlt würden. "Es gibt absolut kein Gesetz, gegen das sie verstoßen haben – keines", sagte er. "Ich finde es fantastisch, dass jemand kandidiert, der ein offenes Sexualleben hat. Das ist wirklich sehr erfrischend", so Silverstein.

"Es geht nur um die Kontrolle"

Auch eine prominente Parteikollegin nahm Gibson in Schutz. Die Staatssenatorin L. Louise Lucas, eine führende Demokratin in Virginia, rief die Wähler dazu auf, die Neuigkeiten zum Anlass für den "größten Spendentag" von Gibsons Kampagne zu machen. Vor allem viele Wählerinnen retweeteten Lucas' Beitrag mit einem Spendenlink.

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"Sie suchen nach allem, was sie über eine Kandidatin finden können, von der sie glauben, dass sie die Wähler beeinflussen könnte", sagte Lucas über die Opposition. "Es hat alles damit zu tun, wer die Kontrolle über den Senat und das Repräsentantenhaus bekommt. Es geht nur um die Kontrolle."

Gibsons republikanischer Gegenspieler im Rennen um den Abgeordnetensitz in Virginia am 7. November ist der pensionierte Bauunternehmer David Owen. Owen teilte gegenüber der "Washington Post" mit, dass er genau wie alle anderen von der Angelegenheit erfahren habe. Er wolle sich weiterhin auf seine Kampagne konzentrieren.

Verwendete Quellen
  • susannagibson.com: "Susanna Gibson for Delegate"
  • washingtonpost.com: "Va. Dem. House candidate performed sex online with husband for tips" (englisch)
  • apnews.com: "Virginia candidate who livestreamed sex videos draws support from women and a leading Democrat" (englisch)
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