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40.000 Euro: Annalena Baerbock lässt ihr Promotionsstipendium prüfen


40.000 Euro in 39 Monaten
Annalena Baerbock lässt ihr Promotionsstipendium prüfen

Von dpa, ann

Aktualisiert am 10.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Annalena Baerbock: Vor ihrem Einzug in den Bundestag erhielt die Grünen-Kanzlerkandidatin Begabtenförderung.Vergrößern des BildesAnnalena Baerbock: Vor ihrem Einzug in den Bundestag erhielt die Grünen-Kanzlerkandidatin Begabtenförderung. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat von der parteinahen Heinrich-Böll-Stiftung insgesamt 40.000 Euro für eine nie abgeschlossene Doktorarbeit erhalten. Nun bittet sie selbst um Prüfung.

Nach scharfer Kritik lässt Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock die Rechtmäßigkeit ihres Promotionsstipendiums prüfen. Das berichtete die "Bild"-Zeitung, ein Sprecher der Grünen bestätigte t-online die Meldung. "Angesichts der Medienanfragen zum parteipolitischen Engagement und dem Promotionsstipendium hat Frau Baerbock die Heinrich-Böll-Stiftung gebeten, den nunmehr knapp zehn Jahre zurückliegenden Sachverhalt noch einmal zu betrachten", teilte die Partei "Bild" mit.

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Monatlich rund 1.050 Euro erhalten

Baerbock hatte für ihren Promotionsversuch in einem Zeitraum von mehr als drei Jahren eine Unterstützung von rund 40.000 Euro von der parteinahen Heinrich-Böll-Stiftung erhalten, wie der "Tagesspiegel" berichtete. Von April 2009 bis Dezember 2012 war sie Promotionsstipendiatin der Stiftung und erhielt in 39 Monaten Leistungen von monatlich rund 1.050 Euro.

Auf ihrer Homepage teilt die Heinrich-Böll-Stiftung mit: "Die Regelförderzeit dauert zwei Jahre, Verlängerungen um zwei mal sechs Monate sind unter Umständen möglich." Baerbock liegt also über dieser Regelförderzeit – und hat ihre Arbeit nie abgeschlossen.

Wie "Bild" berichtet, unterliege die Stiftung einer Förderrichtlinie des Forschungsministeriums. Demnach dürften Personen kein Stipendium bekommen, die einer "Erwerbstätigkeit von mehr als einem Achtel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit" nachgingen oder "einer anderen Tätigkeit, die die Arbeitskraft des Geförderten überwiegend in Anspruch nimmt".

Ein Sprecher der Heinrich-Böll-Stiftung verteidigte die Zahlungen bereits und sagte dem "Tagesspiegel": "Lebensentwürfe können und dürfen sich auch kurzfristig bei jungen Menschen ändern, etwa aufgrund von Familiengründungen oder beruflicher Neuorientierungen."

Grüne: Baerbock hat als Landesvorsitzende kein Gehalt bezogen

Die Sprecherin der Grünen verweist nun in ihrer Stellungnahme darauf, dass Baerbock in der Zeit als Brandenburger Landesvorsitzende der Grünen, Grünen-Vorstandsmitglied und als Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Europa kein Gehalt bekommen habe. Erst 2011 habe sie vom Landesverband Brandenburg "im Sinne einer Aufwandsentschädigung 226,76 Euro pro Monat" bekommen und 2012 dann 400 Euro pro Monat. Ab 2013 habe es ein reguläres Gehalt gegeben, da habe Baerbock aber kein Promotionsstipendium mehr erhalten.

"Frau Baerbocks Hauptfokus lag in diesen Jahren auf der Arbeit an ihrem Promotionsvorhaben, das parteipolitische, im Kern ehrenamtliche Engagement fand insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden statt", erklärte die Sprecherin weiter.

Ihren Pflichten als Stipendiatin sei sie selbstverständlich - "auch nach Auskunft der Heinrich-Böll-Stiftung" - während der Förderung nachgekommen. "Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das Stipendium der Heinrich-Böll-Stiftung neben dem Promotionsvorhaben ausdrücklich intensives gesellschaftspolitisches Engagement erwartet, dies gehört zu den zentralen Auswahlkriterien."

Verwendete Quellen
  • Homepage der Heinrich-Böll-Stiftung
  • Eigene Recherchen
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