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Familienvater steht nach 35 Jahren in Sachsen vor Abschiebung


Wegen verlängertem Urlaub
Familienvater soll nach 35 Jahren in Sachsen abgeschoben werden

Von t-online, jro

Aktualisiert am 24.08.2022Lesedauer: 2 Min.
Familie Pham/Nguyen: Die dreiköpfige Familie kämpft um ihr Bleiberecht.Vergrößern des BildesFamilie Pham/Nguyen: Die dreiköpfige Familie kämpft um ihr Bleiberecht. (Quelle: privat/Abschiebung-Sachsen.de)
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In Sachsen sorgt die drohende Abschiebung einer vietnamesischen Familie für Protest. Der betroffene Mann lebt seit 1987 in Deutschland.

Ein vietnamesischer Familienvater soll nach 35 Jahren in Deutschland abgeschoben werden, samt Frau und seiner fünfjährigen Tochter. Der Fall sorgt für Empörung: In einer Online-Petition wurden bislang 40.000 Unterschriften gegen die Entscheidung des Vorsitzenden der sächsischen Härtefallkommission, Geert Mackenroth (CDU), gesammelt. Auch vom Koalitionspartner SPD kommt Kritik.

Pham Phi Son, der 1987 als DDR-Vertragsarbeiter nach Sachsen gekommen war, wurde bereits 2018 die Niederlassungserlaubnis entzogen. Grund war ein Besuch in seiner vietnamesischen Heimat, der sich nach Angaben der Familie wegen einer medizinischen Behandlung ungeplant verlängert habe. Indem er sich über sechs Monate außerhalb Deutschlands aufgehalten hatte, verstieß Pham gegen die Auflagen seines Aufenthaltsstatus. In der Folge verloren der heute 65-Jährige, seine Frau und die in Chemnitz geborene Tochter ihre Aufenthaltstitel samt Arbeitserlaubnis.

"Menschlich und moralisch unerträglich"

Aufgefallen war der Auflagenverstoß laut Medienberichten überhaupt nur durch die Geburt der heute 5-jährigen Tochter. Als die Familie die deutsche Staatsangehörigkeit für sie beantragen wollte, sei die längere Reise im Jahr 2016 ins Auge der Behörden gefallen. 2019 landete Pham Phi Sons Fall vor der Sächsischen Härtefallkommission. Es ist die letzte Anlaufstelle für Menschen, die ausreisepflichtig sind und eine erneute Prüfung ihrer Umstände bewirken wollen. Das Gremium lehnte den Antrag ab, woraufhin die Familie untertauche und nach eigenen Angaben bei Bekannten unterkam.

Nach mehreren Jahren im Versteck beantragte Pham dann zu Beginn des Jahres eine Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Kommission. Der Vorsitzende des Gremiums, der sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth (CDU), lehnte dies jedoch ab. Die Begründung: Die Sach- oder Rechtslage habe sich nicht wesentlich zugunsten des Betroffenen geändert.

Kritik an dem Vorgehen kommt vom SPD-Landtagsabgeordneten Frank Richter, der die Familie Pham/Nguyen im Kampf für ihr Bleiberecht unterstützt. Im Interview mit dem "MDR" äußert Richter den Eindruck, dass in Sachsen "genau die Falschen" abgeschoben würden. Familien mit Kindern, denen es nicht möglich ist dauerhaft unterzutauchen, würden im Verhältnis zu Straftätern unverhältnismäßig oft abgeschoben, so Richter. Die Ausländerbeauftragte der Stadt Chemnitz, Etelka Kobuß, bezeichnete die Entscheidung als "menschlich und moralisch einfach unerträglich".

Initiatoren wollen öffentliche Anhörung

Bemängelt wird in sozialen Netzwerken auch, dass Mackenroth als Kommissionsvorsitzender alleine über das Schicksal der Familie entscheiden konnte. Einzelpersonen hätten im Asylrecht oft "sehr viel Handlungsspielraum", schreibt die Bloggerin und Aktivistin Hami Nguyen in einem Beitrag auf Instagram, der bislang über 30.000 Likes erhalten hat. Nguyen lebte nach eigenen Angaben fünfzehn Jahre mit einer Duldung in Deutschland, bis sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt.

Die Entscheidung gegen Pham Phi Son "verängstige" zahlreiche Migrantinnen und Migranten in Sachsen, argumentiert auch der Verein Sächsischer Flüchtlingsrat im Petitionstext und verweist auf Widersprüche zum Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Die Ampelkoalition plant, sogenannte Kettenduldungen durch das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht zumindest für einen Teil der Betroffenen zu beenden.

Die Initiatoren der Petition erhoffen sich, durch die Unterschriftensammlung eine öffentliche Anhörung zu dem Fall im Landesparlament zu erwirken. In Sachsen werden 12.000 Stimmen von Bewohnern des Bundeslandes benötigt, damit das infrage kommt – bislang kommen allerdings nur etwa knapp 9.000 der über 40.000 Unterschriften aus dem Freistaat.

Verwendete Quellen
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