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Integrationsgesetz: Diese Punkte sind wichtig


Fördern und Sanktionieren
Koalition einigt sich auf Integrationsgesetz

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 14.04.2016Lesedauer: 2 Min.
Mit einem Integrationsgesetz will die Koalition den Herausforderungen der Zuwanderung gerecht werden.Vergrößern des BildesMit einem Integrationsgesetz will die Koalition den Herausforderungen der Zuwanderung gerecht werden. (Quelle: dpa-bilder)
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Nach monatelangem Streit ist jetzt klar: Deutschland bekommt ein Integrationsgesetz. Darauf haben sich nach einem sechstündigen Beratungsmarathon die Spitzen von CDU, SPD und CSU geeinigt. Darin sind sowohl Förder- als auch Sanktionsmaßnahmen enthalten.

Aus der Union hieß es bereits, man sei mit den Ergebnissen zufrieden. Es handele sich um "gute Maßnahmen". Mit etwas Pathos kommentierte auch Thomas Oppermann, Fraktionsvorsitzender der SPD, die Einigung auf Twitter:
cc-160414-oppermann-twitter

Ziel des Integrationsgesetzes ist laut eines Eckpunktepapiers "die Integration der zu uns gekommenen Menschen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt durch staatliche Maßnahmen zu fördern und zugleich von ihnen Eigenbemühungen einzufordern".

Darin werden Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung von Flüchtlingen und Migranten benannt. Zugleich listet das Papier aber auch Sanktionsmöglichkeiten auf, falls sich Betroffene der Integration verweigern.

Eckpunkte des Integrationsgesetzes:

  • Arbeitsmarktintegration: Es werden 100.000 zusätzliche "Arbeitsgelegenheiten" - darunter vermutlich Ein-Euro-Jobs - aus Bundesmitteln geschaffen. Ziel ist eine Heranführung an den Arbeitsmarkt sowie eine sinnvolle Betätigung während des Asylverfahrens. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sind davon ausgeschlossen. Sie sollen schnell abgeschoben werden.
  • Deutschkenntnisse: Bisher seien Integrationskurse nicht verpflichtend, wenn eine Verständigung bereits mit einfachen Deutschkenntnissen möglich ist. Das reiche aber für eine Arbeitsstelle und einen möglichen dauerhaften Aufenthalt nicht aus. In diesem Fall soll es eine Verpflichtung zu Integrationskursen geben.
  • Wertevermittlung: Ein Orientierungskurs soll inhaltlich erweitert werden und schwerpunktmäßig Inhalte zur Wertevermittlung enthalten. Die Unterrichtseinheiten sollen von 60 auf 100 aufgestockt werden.
  • Sanktionen: Leistungsberechtigte werden zur Mitarbeit bei angebotenen Integrationsmaßnahmen verpflichtet. Ablehnung oder Abbruch ohne wichtigen Grund führen zu Leistungseinschränkungen. Bei Straffälligkeit wird das Aufenthaltsrecht widerrufen. Nachzuweisendes Fehlverhalten eines Asylbewerbers soll mit Leistungskürzungen verbunden werden.
  • Keine Vorrangprüfung: Für einen Zeitraum von drei Jahren soll bei Asylbewerbern und Geduldeten gänzlich auf die Vorrangprüfung verzichtet werden, wonach zunächst einem deutschen oder europäischen Staatsbürger der Job angeboten werden muss.
  • Anreize zur Integration: Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis wird nur bei erbrachten Integrationsleistungen erteilt. Das können sein: Sprachkenntnisse, Ausbildung, Arbeit.
  • Wohnsitzzuweisung: Zur Vermeidung sozialer Brennpunkte sollen Schutzberechtigte gleichmäßiger verteilt werden. "Eine Verletzung der Wohnsitzzuweisung führt für die Betroffenen zu spürbaren Konsequenzen."
  • Ausweis: Um Unklarheiten bei der Aufenthaltsgenehmigung zu vermeiden, soll der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen an einen Ankunftsnachweis geknüpft werden.

Die Eckpunkte sollen am 22. April bei einer Ministerpräsidentenkonferenz erörtert werden. Die Regierung will den Gesetzentwurf bei einer Klausur am 24. Mai in ihrem Gästehaus in Meseberg nördlich von Berlin beschließen.


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Anti-Terror-Kampf: Mehr Geld für Sicherheitsbehörden

Im Maßnahmenkatalog zur Terrorismusbekämpfung wird vorgeschlagen, den Sicherheitsbehörden mehr Geld, Personal und Befugnisse zu geben. Die Bundespolizei soll die Erlaubnis zum Einsatz von verdeckten Ermittlern schon zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung erhalten. Damit soll auch gegen kriminelle Schleuser vorgegangen werden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sollen stärker als bisher mit Partnerdiensten aus Europa, der Nato und Israel Daten austauschen können. Voraussetzung sei ein klar definierter Zweck des Austauschs und ein begrenzter Anwendungsbereich. Gemeinsame Dateien von Geheimdiensten und Polizei müssten stärker als bisher zur Analyse genutzt werden können.

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