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Ehe für alle: Für Maizière nicht mit Grundgesetz vereinbar


"Nicht ohne Weiteres umsetzbar"
De Maizière hält Ehe für alle für verfassungswidrig

Von dpa, rok

Aktualisiert am 02.07.2017Lesedauer: 2 Min.
Für Innenminister Thomas de Maiziere ist die Ehe "eine Verbindung zwischen Mann und Frau".Vergrößern des BildesFür Innenminister Thomas de Maiziere ist die Ehe "eine Verbindung zwischen Mann und Frau". (Quelle: imago-images-bilder)
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Bundesinnenminister Thomas de Maizière räumt einer Verfassungsklage gegen die beschlossene Ehe für alle Erfolgschancen ein: "Ich habe gegen dieses Gesetz gestimmt. Ein Grund dafür ist, dass wir aus meiner Sicht als Jurist dafür eine Verfassungsänderung gebraucht hätten".

Außerdem sei für ihn die Ehe "eine Verbindung zwischen Mann und Frau", sagte der CDU-Politiker der "Bild am Sonntag".

Der Bundestag hatte die Öffnung der Ehe einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts für Homosexuelle am Freitag beschlossen. Unionsabgeordnete und auch die AfD hatten unmittelbar im Anschluss mitgeteilt, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Rechtsexperten bewerten die Aussichten unterschiedlich.

Aus Sicht von Innenminister de Maizière ist das Gesetz auch "nicht ohne Weiteres umsetzbar", weil eine Reihe von Folgeregelungen fehlen. So sei unklar, ob und wie eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt würden, sagte er. "Es wird massive Probleme bei der Umsetzung geben, die man dann hinterher reparieren muss."

Nach Ansicht mehrerer Staatsrechtler wird die vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Ehe für alle einer Überprüfung in Karlsruhe standhalten. Der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Leipzig, Christoph Degenhart, sagte der "Rheinischen Post": "Ich könnte mir vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht pragmatische Lösungen sucht, um das Gesetz zu halten."

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Die Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Hannover, Frauke Brosius-Gersdorf, sagte der Zeitung: "Die Ehe für alle steht mit Artikel 6 (des Grundgesetzes) in Einklang." Sie fügte hinzu: "Dass die Ehe auch zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden kann, stand 1949 nicht zur Debatte.

Es wurde damit aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen." Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers meinte, man könne den Ehe-Artikel "entwicklungsoffen" verstehen. "Oder er ist traditionell, dann gebietet er Schutz, aber deswegen keine Schlechterstellung anderer Zweierbeziehungen zwischen Personen."

Der Verfassungsrechtler Jörn Ipsen, von 2007 bis 2013 Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes, schrieb hingegen im Berliner "Tagesspiegel", die Gesetzesänderung sei verfassungswidrig. Nach der Entstehungsgeschichte des Grundgesetz-Artikels 6 sei die "Lebensgemeinschaft von Mann und Frau" gemeint gewesen.

Damit sei klar, "dass der Verfassungsgeber als Kennzeichen des Ehebegriffs (...) die Geschlechtsverschiedenheit der Ehepartner bestimmt hat". Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte dem "Spiegel": "Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern." Das könne "der einfache Gesetzgeber" nicht machen.

Auch die AfD prüft eine Verfassungsklage

Die AfD prüft eine Verfassungsklage gegen die Ehe für alle. Spitzenkandidat Alexander Gauland sagte der "Bild am Sonntag", die Ehezwischen Menschen gleichen Geschlechts schaffe eine "Wertebeliebigkeit, die unserer Gesellschaft schadet".

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