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Familiennachzug: Zwei Syrer dürfen ihre Zweitfrauen nachholen


Behörde genehmigt Ausnahmen
Zwei Syrer dürfen Zweitfrauen nach Deutschland holen

rew

Aktualisiert am 27.01.2018Lesedauer: 2 Min.
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Kinder schauen aus einem Zelt in einem Flüchtlingscamp in Idlib nahe der syrisch-türkischen Grenze: Da die Situation in Syrien für Kinder zu gefährlich ist, genehmigen einige Behörden ihren Nachzug nach Deutschland - im Kreis Pinneberg durften auch die Mütter folgen.Vergrößern des Bildes
Kinder schauen aus einem Zelt in einem Flüchtlingscamp in Idlib nahe der syrisch-türkischen Grenze: Da die Situation in Syrien für Kinder zu gefährlich ist, genehmigen einige Behörden ihren Nachzug nach Deutschland - im Kreis Pinneberg durften auch die Mütter folgen. (Quelle: Osman Orsal/Reuters-bilder)

Zwei Syrer dürfen ihre Zweitfrauen nach Deutschland holen: Das hat eine Kreisverwaltung in Schleswig-Holstein entschieden - denn die gemeinsamen Kinder bräuchten ihre Mutter.

Die Kreisverwaltung Elmshorn hat zwei syrischen Flüchtlingen im Kreis Pinneberg erlaubt, ihre Zweitfrauen nach Deutschland zu holen. Das berichtet das Hamburger Abendblatt. In beiden Fällen handele es sich um Syrer, die mit je einer Frau und Kindern nach Deutschland gekommen seien. Später hätten sie jeweils weitere Kinder und dann ihre Zweitfrau nachgeholt. Das bestätigte die Kreisverwaltung auf Nachfrage des Abendblatts.

Bei der Entscheidung über den Familiennachzug habe aber nicht das Eheverhältnis im Vordergrund gestanden, so Oliver Carstens, Sprecher der Kreisverwaltung Elsmhorn. "Wir haben nicht die Ehefrauen, sondern die Mütter der Kinder ins Land geholt. Kein Mensch wird bestreiten wollen, dass gerade Kinder in der Fremde ihre Mutter brauchen."

Voraussetzung sei in jedem Fall gewesen, dass es für die Kinder eine besondere Härte bedeutet hätte, wenn sie ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland hätten aufwachsen müssen. Carstens betonte ausdrücklich, dass die Behörde Bigamie keinesfalls unterstütze oder fördere.

Laut einem Erlass der schleswig-holsteinischen Regierung von 2013 können Ausländerbehörden die Nachreise von Angehörigen erlauben, "sofern sie enge verwandtschaftliche Beziehungen zu den in Schleswig-Holstein aufenthaltsberechtigten Personen haben". Die Bild-Zeitung zitierte Behörden-Sprecher Carstens außerdem mit dem Hinweis, dass die Zuführung der Kinder angesichts der besonderen Situation in Folge des Bürgerkriegs in Syrien gestattet worden sei. Durch die schlechten Lebensbedingungen in Syrien und den angrenzenden Ländern liege eine besondere Härte für die Kinder vor.

Quellen:

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