Maßnahme gegen Gefährder Bundestag beschließt elektronische Fußfessel

Extremistische Gefährder können künftig zum Tragen einer Fußfessel gezwungen werden. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag.
Mit den Stimmen von Union und SPD einigte man sich auf das Gesetz, das dem Bundeskriminalamt (BKA) die Aufenthaltsüberwachung erlaubt, wenn es Hinweise auf einen möglichen Anschlag gibt. Linke und Grüne stimmten gegen die Vorlage.
Voraussetzung ist aber eine richterliche Anordnung. Konkret kann die Fußfessel dann angeordnet werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Gefährder einen Anschlag begehen könnte oder sein Verhalten darauf hindeutet.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) räumte in der Bundestagsdebatte ein, dass die Fußfessel für Gefährder nicht die "allein selig machende Lösung" im Kampf gegen den Terrorismus sei.
Länder sollen eigenverantwortlich handeln
Das Gesetz gilt aber nur für jene Gefährder, für die das BKA zuständig ist. Das ist dann der Fall, wenn es um internationalen Terrorismus geht. Für alle anderen Gefährder sind die Länder zuständig: Sie müssen eigene Gesetze beschließen, wenn sie in ihrem Bereich ebenfalls elektronische Fußfesseln für Gefährder wollen.
Projekt "Polizei 2020"
Mit dem Gesetz wird zudem die rechtliche Grundlage für eine zentrale Datenbank beim BKA geschaffen, in der Informationen zu bestimmten Ereignissen zusammengeführt werden. Mit dem neuen BKA-Gesetz wird zudem die Grundlage für das Projekt "Polizei 2020" gelegt. Es sieht eine generelle Modernisierung der IT-Systeme bei der Polizei vor. Dazu gehört auch die Abschaffung von Doppelstrukturen in den Ländern.