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Bundesländer: Keine Rückkehr für abgeschobene Verbrecher


Forderung der Bundesländer
Keine Rückkehr für abgeschobene Schwerverbrecher

Von dpa
01.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Eine Abschiebehafteinrichtung in Hessen: Die Bundesländer wollen abgeschobenen Schwerverbrechern eine Rückkehr nach Deutschland zukünftig unmöglich machen. (Archivbild)Vergrößern des BildesEine Abschiebehafteinrichtung in Hessen: Die Bundesländer wollen abgeschobenen Schwerverbrechern eine Rückkehr nach Deutschland zukünftig unmöglich machen. (Archivbild) (Quelle: imago)
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Wer einen Menschen getötet hat oder eine Gefahr für die Innere Sicherheit darstellt, soll nie wieder nach Deutschland einreisen können: Diese Regelung wollen die Bundesländer durchsetzen.

Die Bundesländer wollen einem Medienbericht zufolge erreichen, dass abgeschobenen Schwerverbrechern ausländischer Staatsangehörigkeit eine Wiedereinreise nach Deutschland für immer untersagt werden kann. Dazu werde das Bundesinnenministerium gebeten, das Aufenthaltsgesetz zu ändern, "um die Möglichkeit der Anordnung eines unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots aufgrund schwerster Straftaten zu schaffen", heißt es laut Redaktionsnetzwerk Deutschland in der Beschlussvorlage für die nächste Innenministerkonferenz. Dies solle insbesondere bei Tötungsdelikten oder bei Gefahr für die Innere Sicherheit gelten.

Die Forderung gehe auf eine Initiative Baden-Württembergs zurück. Die Länder haben sich dem Bericht zufolge bereits im Vorfeld der Innenministerkonferenz in der kommenden Woche in Quedlinburg verständigt. Grundsätzlich werde allen Abgeschobenen zunächst die Wiedereinreise nach Deutschland verboten - in den meisten Fällen jedoch befristet, heißt es in dem Bericht. Lediglich bei Gefährdern oder verurteilten Terroristen könne bislang ein dauerhaftes Verbot verhängt werden.

Verwendete Quellen
  • dpa
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