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Palmer kritisiert Verfassungsschutzeinschätzung zur AfD


Palmer kritisiert Verfassungsschutz
"Stramm rechts zu sein, ist nicht verboten"

Von t-online, wan

Aktualisiert am 04.05.2025 - 01:12 UhrLesedauer: 2 Min.
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Boris Palmer bei einer Buchvorstellung. Der Tübinger Oberbürgermeister kritisiert den Verfassungsschutzbericht über die AfD. (Quelle: IMAGO/Markus Ulmer/imago)
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Boris Palmer warnt vor einer fehlenden Grundlage für ein AfD-Verbot. Die jüngste Einschätzung der Verfassungsschützer kritisiert er.

Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer hat den Bericht des Verfassungsschutzes zur AfD kritisiert. Die Partei war darin als "gesichert rechtsextrem" eingeschätzt worden. Grundlage für den Bericht ist ein bislang nicht öffentliches Gutachten, aus dem aber der "Spiegel" zitiert hat. Für Palmer reichen die Argumente nicht aus.

"Wenn der Spiegel nicht einfach schlecht informiert ist, hat der Verfassungsschutz vor allem zusammengetragen, was öffentlich bekannt ist. Zumindest ist alles, was ich da lese, nicht neu", schrieb Palmer auf Facebook. Er bemängelte, dass ein Großteil der Informationen aus dem Feld stamme, in dem die AfD die größte Zustimmung in der Bevölkerung habe. "Begriffe wie 'Messermänner' sind politische Zuspitzungen, aber kein Beleg für Rassismus", sagt Palmer. Der "Spiegel" berichtete, dass ein entsprechendes Zitat von Alice Weidel aus einem Interview von 2023 in dem Gutachten angeführt wird. Sie sprach darin von einem Phänomen der "Messerkriminalität", das "in unserer Kultur völlig unbekannt" sei.

Messermorde "vor 2015 unbekannt"

"Ist das wirklich alles?", fragt Palmer. Anlassfreie Messermorde im öffentlichen Raum seien "bis vor der Einwanderungswelle von 2015" unbekannt gewesen. "Der Verfassungsschutz sitzt dem verbreiteten Irrtum auf, dass alles Rassismus sei, was Unterschiede im Verhalten mit der Herkunft in Verbindung bringt. Ist es nicht, diese Unterschiede gibt es. Sie sind nur sozialisationsbedingt und nicht genetisch", argumentiert Palmer.

Der ehemalige Grünenpolitiker unterstellt der AfD zwar ein völkisches Verständnis der Nation. "Aber zu behaupten, das sei verfassungsfeindlich, ist gewagt", schreibt der Lokalpolitiker. Er warnt davor, dass man der AfD in die Hand spiele, wenn die Beweislage für ein Verbot nicht ausreichend sei. "Nur stramm rechts zu sein und migrationsfeindlich ist nicht verboten. Und wenn eins sicher ist, dann ein Sieg der AfD nach einem gescheiterten Verbotsantrag", so Palmer.

Klingbeil: Verbotsverfahren ersetzt nicht politischen Kampf gegen AfD

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) führt die AfD seit Freitag bundesweit als gesichert rechtsextremistisch. Bisher galt diese Einstufung nur für einzelne Landesverbände, der Bundesverband war lediglich ein Verdachtsfall. Die AfD, die sich seit Jahren schon gegen die bisherigen Einstufungen juristisch wehrt, kündigte auch gegen die neuerliche Einstufung rechtliche Schritte an.

Ein mögliches AfD-Verbotsverfahren kann nach Ansicht von SPD-Chef Lars Klingbeil den politischen Kampf gegen die Partei nicht ersetzen. Klingbeil sagte der "Bild am Sonntag": "Was ich nicht glaube, ist, dass ein mögliches Verbotsverfahren, was jahrelang dauern könnte, das alleinige Instrument ist, um die AfD kleinzukriegen. Wir müssen uns politisch anstrengen." Die Regierung müsse mit einem anderen politischen Stil den Menschen Sicherheit geben und nicht durch Streit auffallen.

Verwendete Quellen
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