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Bochumer Behörde will Sami A. nicht aus Tunesien zurückholen


Konflikt um Gefährder
Behörde will Sami A. nicht aus Tunesien zurückholen

Von dpa
Aktualisiert am 30.07.2018Lesedauer: 2 Min.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Beim Streit um den Fall Sami A. ist noch kein Ende in Sicht.Vergrößern des BildesVerwaltungsgericht Gelsenkirchen: Beim Streit um den Fall Sami A. ist noch kein Ende in Sicht. (Quelle: Caroline Seidel/dpa-bilder)
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Das Ausländeramt Bochum will den Gefährder Sami A. unter keinen Umständen nach Deutschland zurückholen. Die Behörde hat in Gelsenkirchen Beschwerde eingereicht. Zurzeit ist Sami A. in Tunesien auf freiem Fuß.

Das juristische Tauziehen um den abgeschobenen Islamisten Sami A. geht weiter. Das Ausländeramt Bochum wehrt sich mit allen Mitteln dagegen, den als Gefährder eingestuften Mann aus Tunesien zurückholen zu müssen.

Mittlerweile habe die Stadt gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt, teilte das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium am Montag auf Anfrage in Düsseldorf mit.

Bochum wehrt sich gegen das am 13. Juli per Eilentscheidung verhängte Abschiebeverbot – da war Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunesien – und die anschließende Vollstreckungsentscheidung, ihn auf Staatskosten zurückzuholen. Dafür hatte das Verwaltungsgericht unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro eine Frist gesetzt, die an diesem Dienstag um Mitternacht ausläuft.

Die Anwältin von Sami A. könne eine Festsetzung des Geldes beantragen, um der Forderung Druck zu verleihen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Dies werde aber frühestens nach Ablauf der Frist geschehen – also frühestens am Mittwoch. Solange die Anwältin keinen Antrag stelle, werde das Gericht keine weiteren Schritte einleiten.

Sami A. ist derzeit in Tunesien auf freiem Fuß, darf das Land aber nicht verlassen, bis Terrorermittlungen gegen ihn abgeschlossen sind. Seit 2005 haben mehrere deutsche Gerichte es als erwiesen angesehen, dass er 1999/2000 in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat und später der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehörte.

Er selbst bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt.

Verwendete Quellen
  • dpa
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