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Abschiebung nach Afghanistan scheiterte an ungeklärter Identität


Straftäter aus Hessen
Abschiebung nach Afghanistan scheiterte an ungeklärter Identität

Von dpa
Aktualisiert am 10.01.2019Lesedauer: 2 Min.
Abschiebungen von Flüchtlingen: Die Identität des 23-jährigen Straftäters wird angezweifelt. (Archivbild)Vergrößern des BildesAbschiebungen von Flüchtlingen: Die Identität des 23-jährigen Straftäters wird angezweifelt. (Archivbild) (Quelle: Gustavo Alabiso/imago-images-bilder)
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Ein 23-jähriger Straftäter musste nach seiner Abschiebung nach Afghanistan wieder nach Deutschland zurückkehren. Nun ist klar, warum die Behörden ihn ablehnten: Sie zweifelten an seiner Identität.

Die Abschiebung eines mehrfach vorbestraften Straftäters aus Hessen nach Afghanistan ist der Bundesregierung zufolge wegen Zweifeln an der Identität des Mannes in seinem Heimatland gescheitert. Der 23-Jährige hatte zwar gültige Ausweisdokumente, die vom afghanischen Generalkonsulat ausgestellt wurden. Die Behörden vor Ort hätten jedoch Zweifel an der Staatsangehörigkeit angemeldet, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Donnerstag in Berlin. Deshalb sei der Mann wieder mit dem Flugzeug zurück nach Deutschland geschickt worden. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung über die Hintergründe berichtet.

Mann sitzt wieder in Haft

Der 23-Jährige saß in Hessen unter anderem wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung im Gefängnis. Da er nun auch wieder in Haft sei, bestehe kein Grund zur Eile, erklärte der Sprecher. Die afghanischen Behörden prüften nun den Fall. Ob es einen weiteren Versuch für die Abschiebung gebe, sei offen. Nach Angaben des Sprechers ist es das erste Mal, dass ein Ausreisepflichtiger von Afghanistan wegen Zweifeln an der Identität abgelehnt worden ist.

Als weiterer Grund für die gescheiterte Abschiebung waren medizinische Gründe angeführt worden. Aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte könnten keine Angaben zum Krankheitsbild des 23-Jährigen gemacht werden, erklärte das hessische Innenministerium in Wiesbaden. Grundsätzlich gelte aber, dass die Reisefähigkeit durch einen Arzt geprüft werde, wenn bei einer ausreisepflichtigen Person akute Erkrankungen bekannt seien. Dies sei auch in diesem Fall kurz vor der dem Flug nach Kabul erfolgt und dabei die Reisefähigkeit bestätigt worden. Auch die Rückführung sei durch einen Arzt begleitet worden, der ebenfalls keine Bedenken geäußert habe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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