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Helfer von Anis Amri: Regierung will sich zu Vertuschungs-Vorwürfen äußern


Freund des Berlin-Attentäters abgeschoben
Regierung will sich zu Vertuschungs-Vorwürfen äußern

Von afp
25.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Der Breitscheidplatz in Berlin: Bei dem Anschlag kamen zwölf Menschen ums Leben.Vergrößern des BildesDer Breitscheidplatz in Berlin: Bei dem Anschlag kamen zwölf Menschen ums Leben. (Quelle: Stefan Zeitz/imago-images-bilder)
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Wurde ein Freund des Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri abgeschoben, um ihn als Geheimdienst-Informanten zu schützen? Jetzt will die Regierung Stellung zu den Vorwürfen nehmen.

Die Bundesregierung will sich im Laufe der Woche zu den jüngst bekannt gewordenen neuen Informationen im Fall des Weihnachtsmarktattentäters Anis Amri äußern. Die Abschiebung eines mutmaßlichen Helfers von Amri kurz nach der Tat werde derzeit umfassend geprüft, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin. Vor Ende der Woche würden die Ergebnisse vorgestellt.

In der vergangenen Woche hatte der "Focus" berichtet, dass Amri bei dem Anschlag mit zwölf Toten in Berlin Ende 2016 einen Helfer gehabt habe. Möglicherweise handle es sich um seinen Vertrauten Bilel A., der wenige Wochen nach dem Attentat nach Tunesien abgeschoben worden sei. Laut "Focus" erfolgte die Abschiebung, um A. vor Strafverfolgung zu schützen, weil er ein Informant des marokkanischen Geheimdiensts gewesen sei. In Sicherheitskreisen wurde diese Darstellung allerdings zurückgewiesen.

Untersuchungsausschuss will Amri-Komplizen befragen

Der Ministeriumssprecher sagte am Montag, die zuständigen Strafverfolgungsbehörden hätten der Rückführung des Manns zugestimmt. Zur Frage, was genau das Ministerium nun überprüfe, sagte der Sprecher, betrachtet werde der Vorgang insgesamt.

Aus dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Fall Amri wurde nach den Berichten über A. die Forderung laut, die Befragung des Manns durch den Ausschuss zu ermöglichen. Das Bundesjustizministerium wurde damit beauftragt zu prüfen, wie dies möglich gemacht werden könnte.


Ein Sprecher des Ministeriums sagte am Montag, die Prüfung laufe noch. Es werde beispielsweise untersucht, ob eine konsularische Vernehmung A. in Tunesien oder eine Befragung durch den Ausschuss per Video machbar seien.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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