Fragen und Antworten Das müssen Sie über Landtagswahl in Brandenburg wissen
Bei der Landtagswahl in Brandenburg deutet sich ein spannender Dreikampf an. Wer kandidiert, wie gewählt wird, und was Sie noch alles wissen müssen – ein Überblick.
Inhaltsverzeichnis
- Wer darf wählen?
- Wann und wo kann gewählt werden?
- Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren wurde?
- Wie funktioniert die Briefwahl?
- Was sind die Wahlkreise?
- Was bestimmt die Erststimme und was die Zweitstimme?
- Wer kann gewählt werden?
- Wer sind die Spitzenkandidaten der Parteien?
- Wie wurde vor fünf Jahren gewählt?
- Wann steht das Ergebnis der Landtagswahl fest?
Am 1. September sind die Brandenburger aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Der regierenden Koalition aus SPD und der Partei Die Linke droht das Aus. Umfragen sehen das Bündnis derzeit weit von der absoluten Mehrheit entfernt. Dafür bahnt sich ein Dreikampf an: CDU, SPD und auch die AfD liegen aktuell vorn. Doch die Grünen haben in den vergangenen Monaten massiv aufgeholt. Kann sich Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) in ein Dreierbündnis retten? t-online.de hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wahl zusammengestellt.
Wer darf wählen?
Wählen darf in Brandenburg bei der Landtagswahl jeder deutsche Staatsbürger ab dem Alter von 16 Jahren, der seit mindestens einem Monat seinen Hauptwohnsitz in dem Bundesland hat.
Wann und wo kann gewählt werden?
Die Landtagswahl in Brandenburg ist für den 1. September angesetzt. Es ist die 7. Landtagswahl seit der Wiedervereinigung, sie findet alle fünf Jahre statt. In welchem Wahllokal man abstimmen muss, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Die Wahllokale haben am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
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Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren wurde?
Die Wahlbenachrichtigung muss allen wahlberechtigten Brandenburgern bis zum 1. August per Post zugeschickt werden. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte bei seiner Gemeinde nachfragen, ob er ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer seine Wahlbenachrichtigung verliert, darf in seinem Wahllokal trotzdem wählen. Wichtig ist: Jeder muss sich dort mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen, egal ob er die Wahlbenachrichtigung dabei hat oder nicht. Die Wahlbenachrichtigung macht es den Wahlhelfern einfacher, den Wähler im Wählerverzeichnis zu finden.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Jeder wahlberechtigte Brandenburger kann auch per Briefwahl an der Landtagswahl teilnehmen. Dazu muss man Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Das geht am einfachsten, indem man das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllt und abschickt. Man kann die Unterlagen auch per E-Mail bei seiner Gemeindebehörde beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden dem Wähler dann per Post zugeschickt. Wer sie persönlich abholt, kann auch gleich vor Ort abstimmen. Die Unterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18 Uhr beantragt werden. Wichtig ist, dass die Unterlagen bis 18 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Stelle vorliegen – egal ob per Post oder persönlich überbracht.
Was sind die Wahlkreise?
Brandenburg ist in 44 Wahlkreise aufgeteilt. Die Wahlkreise müssen laut Landeswahlgesetz so zugeschnitten sein, dass überall möglichst gleich viele Wahlberechtigte leben. Konkret heißt das, dass die Einwohnerzahl um höchstens 25 Prozent nach oben und nach unten abweichen darf.
Was bestimmt die Erststimme und was die Zweitstimme?
Jeder Wähler in Brandenburg hat bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er den Direktkandidaten seines Wahlkreises. Wer im Wahlkreis die meisten dieser Stimmen bekommt, zieht als Direktkandidat in den Landtag ein. Mit der Zweitstimme wählt er eine Partei. Diese Stimme bestimmt später auch die prozentuale Sitzverteilung im Landtag.
Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?
Damit eine Partei Abgeordnete in den Landtag schicken darf, muss sie mindestens fünf Prozent aller Landesstimmen in Brandenburg erringen. Schafft sie das nicht, ist sie nicht im Landtag vertreten. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Erringt eine Partei ein Direktmandat in einem Wahlkreis, erhält sie so viele Sitze im Landtag, wie es ihrem Anteil an Zweitstimmen entspricht. 2014 profitierten davon die Freien Wähler, die ein Direktmandat errangen und mit drei Abgeordneten in den Landtag einzogen.
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Wer kann gewählt werden?
Prinzipiell kann sich jeder Brandenburger, der wahlberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in Brandenburg lebt, zur Wahl stellen – sofern er mindestens 18 Jahre alt ist. Bei der letzten Landtagswahl traten in Brandenburg 11 Parteien an. Diesmal sind es 14, und zwar folgende:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Die Linke
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Bündnis 90/Die Grünen
- Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen (BVB)/Freie Wähler
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Partei für Gesundheitsforschung
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
- Piratenpartei Deutschland
- Die Republikaner
- Partei Mensch Umwelt Tierschutz
- Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
- WIR – Bürger, Unternehmen und öffentlicher Dienst für Brandenburg
Daneben treten in einigen Wahlkreisen auch unabhängige Direktkandidaten oder Kandidaten von Gruppierungen an, die nicht auf Landesebene kandidieren – wie etwa die NPD, die nach einem für sie enttäuschenden Europawahlergebnis ihre Landesliste zurückzog. Nach der Wahl werden mindestens 88 Mandatsträger in den Landtag einziehen, von denen 44 die Gewinner in den Wahlkreisen sind. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann die Zahl der Sitze auf maximal 110 anwachsen.
Wer sind die Spitzenkandidaten der Parteien?
Die SPD schickt Dietmar Woidke ins Rennen. Der amtierende Ministerpräsident will sein Amt verteidigen. Aussichtsreichste Kontrahenten sind der CDU-Spitzenkandidat Ingo Senftleben und Andreas Kalbitz von der AfD. Für die bislang mit der SPD regierende Linke kandidiert Kathrin Dannenberg für das Spitzenamt. Die Grünen treten mit Ursula Nonnemacher und Benjamin Raschke an. Der Spitzenkandidat der FDP heißt Hans-Peter Goetz, der der Freien Wähler Péter Vida.
Wie wurde vor fünf Jahren gewählt?
Bei der Landtagswahl 2014 errang die SPD in Brandenburg mit 31,9 Prozent und 30 Sitzen ihr bislang schwächstes Ergebnis seit der Wiedervereinigung. Gemeinsam mit der Linken, die auf 18,6 Prozent und 17 Sitze kam, reichte es dennoch für die absolute Mehrheit. Die CDU landete auf Platz zwei mit 23 Prozent und 21 Sitzen. Platz vier hinter der Linken holte sich die AfD mit 12,2 Prozent und 11 Sitzen. Die Grünen kamen auf 6,2 Prozent und 6 Sitze. Die FDP (1,5 Prozent), die Freien Wähler (2,7 Prozent), die NPD (2,2 Prozent) und die Piraten (1,5 Prozent) scheiterten jeweils deutlich an der Fünf-Prozent-Hürde. Allerdings holten die Freien Wähler ein Direktmandat, und zogen so schließlich doch mit drei Abgeordneten in den Landtag ein.
Wann steht das Ergebnis der Landtagswahl fest?
Die Wahlhelfer beginnen mit der Auszählung der Stimmen, wenn die Wahllokale um 18 Uhr schließen. Mit einem vorläufigen Ergebnis der Wahl ist noch in der Nacht zu rechnen. Vorher veröffentlichen die Umfrageinstitute ab 18 Uhr schon Prognosen und Hochrechnungen des Wahlergebnisses.
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- Wahlrecht.de
- Eigene Recherchen