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Mord an Georgier: Generalbundesanwalt will eigenen Haftbefehl


Ermordeter Georgier in Berlin
Generalbundesanwalt will eigenen Haftbefehl

Von dpa
Aktualisiert am 10.02.2020Lesedauer: 2 Min.
Der Verdächtige, "Vadim S.": Immer mehr Beweise sollen eine Verwicklung der russischen Geheimdienste beweisen.Vergrößern des BildesDer Verdächtige, "Vadim S.": Immer mehr Beweise sollen eine Verwicklung der russischen Geheimdienste beweisen. (Quelle: Reuters/Polizei Berlin)
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Nach dem Mord an einem georgischen Staatsbürger in Berlin konnte die Polizei einen Tatverdächtigen festnehmen. Jetzt wird der Generalbundesanwalt wohl einen eigenen Haftbefehl gegen den Mann stellen.

Knapp ein halbes Jahr nach dem Mord an einem Georgier in Berlin will der Generalbundesanwalt gegen den Tatverdächtigen einen eigenen Haftbefehl erwirken. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Karlsruhe am Montag aus Sicherheitskreisen. Zuvor hatten "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR darüber berichtet. Demzufolge soll die Entscheidung des Ermittlungsrichters über den beantragten Haftbefehl kurz bevorstehen.

Die Bundesanwaltschaft hatte Anfang Dezember die Mordermittlungen an sich gezogen, weil sie Anhaltspunkte dafür sieht, dass staatliche russische Stellen die Tat in Auftrag gegeben haben. Mit einem eigenen Haftbefehl könnte diesem Verdacht entsprechend Anklage am Kammergericht Berlin erhoben werden. Andernfalls würde die Berliner Staatsanwaltschaft einen Mordprozess am Landgericht führen.

Ermittlungen werden noch Monate dauern

Das Opfer, ein 40 Jahre alter Tschetschene mit georgischer Staatsangehörigkeit, war am 23. August mittags in einem Park von einem Fahrradfahrer erschossen worden. Der mutmaßliche Mörder wurde gefasst. Der Mann mit russischem Pass sitzt in Untersuchungshaft, schweigt aber zu den Vorwürfen. Über einen politischen Hintergrund war von Anfang an spekuliert worden. Es brauchte aber Monate, bis die Ermittler auf das entscheidende Puzzleteil stießen, um den Verdacht erhärten zu können. Seither stuft die Bundesanwaltschaft den Mord als "staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung" ein. Das hatte zwischen Berlin und Moskau eine diplomatische Krise ausgelöst.

Bisher sitzt der Verdächtige auf Grundlage des Haftbefehls eines Berliner Amtsrichters in U-Haft. Für einen Haftbefehl des Generalbundesanwalts müsste der Verdächtige in Karlsruhe einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt werden. Bei dieser Gelegenheit würde er auch erneut zu den Vorwürfen befragt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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