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Coronavirus-Krise – Bundestag erwägt Änderung des Grundgesetzes


Für Handlungsfähigkeit
Corona-Krise: Bundestag erwägt Änderung des Grundgesetzes

Aktualisiert am 16.03.2020Lesedauer: 1 Min.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble: Damit das Parlament auch in der Coronavirus-Krise handlungsfähig bleibt, könnte das Grundgesetz geändert werden.Vergrößern des Bildes
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble: Damit das Parlament auch in der Coronavirus-Krise handlungsfähig bleibt, könnte das Grundgesetz geändert werden. (Quelle: imago-images-bilder)
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Das Coronavirus droht auch den Politikbetrieb in der Hauptstadt lahmzulegen. Damit das Parlament handlungsfähig bleibt, steht eine Änderung des Grundgesetzes im Raum – zunächst soll allerdings noch getagt werden.

Im Bundestag gibt es erste Überlegungen für eine Grundgesetzänderung, um die Handlungsfähigkeit auch dann zu erhalten, wenn das Parlament wegen der Corona-Epidemie nicht zusammentreten kann. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Montag nach einem Gespräch von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen.

Unter ihnen bestand demnach aber Einigkeit, die für die kommende Woche geplante Sitzungswoche stattfinden zu lassen. Anschließend geht der Bundestag ohnehin erst einmal für drei Wochen in die Osterpause.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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