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Angela Merkel zur Corona-Krise: Kontaktverbot bis mindestens nach Ostern


"Pandemie kennt keine Feiertage"
Merkel: Kontaktverbot soll bis mindestens nach Ostern gelten

Von dpa, afp
Aktualisiert am 02.04.2020Lesedauer: 3 Min.
Bundeskanzlerin Angela Merkel: Sie hat sich telefonisch mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer beraten und entschieden, dass die Kontaktbeschränkungen in Deutschland auch über Ostern bestehen bleiben sollen.Vergrößern des BildesBundeskanzlerin Angela Merkel: Sie hat sich telefonisch mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer beraten und entschieden, dass die Kontaktbeschränkungen in Deutschland auch über Ostern bestehen bleiben sollen. (Quelle: Michael Kappeler/dpa-bilder)
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Merkel hat sich mit den Ministerpräsidenten der Länder zur Corona-Krise beraten. Demnach bleibt das Kontaktverbot bis mindestens nach Ostern bestehen. Eine Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken soll es nicht geben.

Bürgerinnen und Bürger sollen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus die bereits geltenden weitgehenden Kontaktsperren auch über Ostern einhalten. Wie Bund und Länder am Mittwoch beschlossen, sollen die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum reduziert werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte nach einer Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder, die Menschen in Deutschland sollten generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – verzichten. "Eine Pandemie kennt keine Feiertage", so Merkel.

Die Bürger "bleiben angehalten, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren", heißt es in einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Beschlussvorlage für die Telefonkonferenz.

Bürger sollen auf Reisen an Ostern verzichten

Die Bürger werden mit Blick auf das Osterfest und die in den Ländern anstehenden Osterferien aufgefordert, "generell auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten zu verzichten". Dies gelte auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge, heißt es in dem Papier. Die entsprechenden Regelungen sollen nach diesen Informationen zunächst bis zum 19. April gelten. In fast allen Bundesländern enden an diesem Tag die Osterferien der Schüler. Ob es danach Lockerungen geben könne, sei vollkommen offen, wurde aus Teilnehmerkreisen betont.

In der Beschlussvorlage heißt es weiter, die Dynamik der Verbreitung des Coronavirus in Deutschland sei immer noch zu hoch. "Wir müssen daher weiterhin alles dafür tun, die Geschwindigkeit des Infektionsgeschehens zu vermindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten." Eine entscheidende Rolle komme dabei weiterhin der Reduzierung von Kontakten zu.

Keine Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken

Merkel für die Bundesregierung und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder für die Regierungschefs der Länder mahnten an, dass es vor Ostern keinerlei Diskussion über Lockerungen der bestehenden Maßnahmen geben solle. Markus Söder hob hervor, besondere Priorität habe jetzt der Schutz von Alten- und Pflegeheimen. Dazu sollten auch Testmöglichkeiten für die Beschäftigten dort ausgebaut und Ersatzkapazitäten etwa in Rehaeinrichtungen geschaffen werden.

Auch Söder betonte die Notwendigkeit, an den geltenden Einschränkungen festzuhalten. Verschärft werden sollten diese aber nicht: "Wir haben vereinbart, vorerst keine Pflicht für Schutzmasken aufzurufen", sagte Söder. Insbesondere die Wirksamkeit improvisierter Schutzmasken werde "zurückhaltend" bewertet. Natürlich könne aber gleichwohl jeder hier einen Beitrag leisten.

"Das Coronavirus kennt keine Feiertage", mahnte auch Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) zur Disziplin, besonders auch während der Ostertage. Zu den Ergebnissen der bisherigen Anstrengungen, die Ausbreitung der Infektionen zu bremsen, äußerte er sich sehr vorsichtig. "Wir können nicht sicher sein, dass wir dieses Ziel bisher überhaupt erreicht haben."

Bei Regelverstoß drohen Strafen

Bund und Länder hatten am 22. März Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit in ganz Deutschland für zunächst zwei Wochen verboten – ausgenommen sind Angehörige, die im eigenen Haushalt leben. Restaurants mussten schließen, ausgenommen ist die Lieferung von Speisen für zu Hause. Auch Friseurläden wurden dichtgemacht. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen Strafen.

Die Kanzlerin leitete die Telefonkonferenz – wie am Vormittag die Kabinettssitzung – erneut von ihrer Berliner Wohnung aus. Sie hatte sich am 22. März in häusliche Quarantäne begeben, nachdem bei einem Mediziner, der sie vorbeugend geimpft hatte, das Coronavirus festgestellt worden war. Auch beim dritten Test der Kanzlerin war am Montag keine Infektion festgestellt worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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