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Corona-Krise: Lockerungen der Beschränkungen? Das ändert sich jetzt


Corona-Krise in Deutschland
Lockerungen der Corona-Maßnahmen? Das ändert sich jetzt


Aktualisiert am 16.04.2020Lesedauer: 5 Min.
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Ein Hinweisschild in Hamburg: Näher als 1,5 Meter sollten sich die Bürger im Alltag nicht nähern - und das seit knapp vier Wochen. Am Mittwoch haben sich Bund und Länder beraten, um über das weitere Vorgehen bei den Corona-Maßnahmen zu beraten.Vergrößern des Bildes
Ein Hinweisschild in Hamburg: Näher als 1,5 Meter sollten sich die Bürger im Alltag nicht nähern - und das seit knapp vier Wochen. Am Mittwoch haben sich Bund und Länder beraten, um über das weitere Vorgehen bei den Corona-Maßnahmen zu beraten. (Quelle: dpa)

Seit Wochen befindet sich Deutschland im Krisenmodus, das öffentliche Leben steht weitgehend still. Am Mittwoch haben die Kanzlerin und die Landeschefs über mögliche Lockerungen beraten. Das sind die Ergebnisse.

Seit dem 22. März gelten in Deutschland die strengen Leitlinien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die die Landeschefs gemeinsam mit Kanzlerin Merkel erarbeitet haben. In Deutschland gibt es zwar keine flächendeckende Ausgangssperre wie in vielen anderen Ländern, dafür aber ein weitreichendes Kontaktverbot: Schulen, Kitas und die meisten Geschäfte sind geschlossen, Kontakte zu anderen Menschen sollen auf ein "absolut nötiges Minimum" reduziert werden.

Ein Zustand, der den Deutschen im Alltag viel abverlangt. Zudem wird durch den Lockdown die deutsche Wirtschaft stark belastet – milliardenschwere Hilfspakete mussten verabschiedet werden, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern. Seit Tagen wird deswegen heftig darüber diskutiert, ob und wann die Beschränkungen wieder gelockert werden sollten. Bund und Länder waren sich dabei keineswegs einig. Insbesondere die Frage nach der Öffnung von Schulen und Kitas sorgte für Unstimmigkeiten zwischen den Entscheidungsträgern.

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Am Mittwochnachmittag berieten die Kanzlerin und die Landeschefs in einer mit Spannung erwarteten Videokonferenz darüber, wie es nun weiter gehen solle. Die Ergebnisse im Überblick:

Was wurde beschlossen?

  • Die im März getroffenen Kontaktbeschränkungen bleiben weiter gültig und werden bis zum 3. Mai verlängert.
  • Das schließt auch das Einhalten des Sicherheitsabstands zu anderen Menschen von 1,5 Meter in der Öffentlichkeit ein. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist weiter nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.
  • Großveranstaltungen sollen wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt werden – auch Fußballspiele sind davon betroffen. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die Länder getroffen werden.
  • In öffentlichen Gesundheitsdiensten sollen zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen werden, "mindestens ein Team von fünf Personen pro 20.000 Einwohner". In besonders betroffenen Gebieten sollen zudem Teams der Länder und die Bundeswehr hinzukommen. Mit diesen Maßnahmen sollen Infektionsketten möglichst schnell erkannt, Tests zielgerichtet durchgeführt und eine vollständige Kontaknachverfolgung gewährleistet werden.
  • Um die vollständige Nachverfolgung von Kontakten mit Coronavirus-Patienten sicherzustellen, soll auch eine Smartphone-App zum Einsatz kommen. Sobald diese verfügbar ist, sollen möglichst große Teile der Bevölkerung die Anwendung nutzen, um zu erfahren, ob sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Die Nutzung dieser App soll freiwillig sein.
  • Deutschland kann derzeit bis zu 650.000 Tests in der Woche durchführen, um Coronavirus-Infektionen festzustellen. Je nach Weltmarktlage sollen zusätzliche Kapazitäten hinzugekauft werden.
  • Der Bund sichert den Ländern und den kassenärztlichen Vereinigungen Unterstützung bei der Beschaffung von Schutzausrüstung zu. Vornehmlich soll diese im Ausland bezogen werden. Zusätzlich sollen auch im Inland "unter Hochdruck" Produktionskapazitäten geschaffen werden. Dabei ist das Ziel, eine Vollversorgung der Einrichtungen des Gesundheitssystems sowie der Pflege sicherzustellen.
  • Bund und Länder haben das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel "dringend" empfohlen. Eine generelle bundesweite Maskenpflicht soll es aber nicht geben.
  • Für Risikogruppen und insbesondere Pflege, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen nach den "jeweiligen lokalen Gegebenheiten" besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dabei soll der Schutz der Risikogruppen im Vordergrund stehen. Jedoch dürften die Maßnahmen nicht zu einer vollständigen Isolation der betroffenen Person führen. Den Einrichtungen wird empfohlen, externe Sachverständige hinzuzuziehen, um ein spezifisches Konzept zu entwickeln.
  • Bund und Länder haben vereinbart, dass anstehende Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen "nach entsprechenden Vorbereitungen" wieder stattfinden können. Der allgemeine Schulbetrieb in Deutschland soll dann am 4. Mai wieder aufgenommen werden – beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und den obersten Grundschulklassen. Zudem wird die Kultusministerkonferenz beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Maßnahmen vorzulegen.
  • Geschäfte bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen dürfen unter Hygieneauflagen und einer Steuerung des Zutritts wieder geöffnet werden. Zudem sollen sich Friseure darauf vorbereiten, ab dem 4. Mai wieder den Betrieb aufzunehmen. Dabei gelten auch die genannten Schutzmaßnahmen.
  • Der Besuch von Kirchen, Synagogen, Moscheen sowie religiösen Festen, Veranstaltungen und Zusammenkünften bleibt weiter untersagt.
  • Unternehmen sollen in Deutschland auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Dabei ist unter anderem das Ziel, "nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit den Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren". Wenn möglich, sollen Unternehmen weiter Heimarbeit ermöglichen.
  • Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft dabei, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Dafür werden für betroffene Unternehmen entsprechende Kontaktstellen eingerichtet, die auf politischer Ebene dazu beitragen sollen, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Produkte wieder problemlos erfolgt.
  • Es gilt weiterhin die Aufforderung, auf private Reisen sowie den Besuch von Verwandten zu verzichten. Das gilt sowohl für Auslandsreisen als auch für überregionale Tagesausflüge im Inland. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Hotelübernachtungen sind weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke möglich. Für Personen, die in Deutschland einreisen, wird weiter eine zweiwöchige Quarantäne angeordnet, ausgenommen sind Pendler und Berufsreisende.
  • Bund und Länder wollen in enger Abstimmung mit den Krisenstäben der Länder für besonders vom Coronavirus betroffene Gebiete schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen bereitstellen. Damit soll auf die regionale Dynamik bei der Verbreitung des Virus besser reagiert werden können. Dazu gehöre auch, dass umfassende Beschränkungen in den betroffenen Gebieten aufrechterhalten beziehungsweise nach zwischenzeitlicher Lockerungen konsequent wieder eingeführt werden sollen. Im Einzelfall soll es möglich sein, die "Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus" einzuschränken.
  • Der Bund sichert deutschen Unternehmen sowie internationalen Organisationen bei der Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV-2 ihre Unterstützung zu. Sobald ein Impfstoff verfügbar ist, sollen schnellstmöglich Impfdosen für die gesamte Bevölkerung bereitstehen.
  • Der Bund kündigt den Aufbau einer SARS-CoV-2-Datenbank an. Dabei sollen mit Unterstützung von Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern stationäre Behandlungen dokumentiert und ausgewertet werden. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Bestimmung der Immunität der Bevölkerung gegen den Erreger.

Mit den genannten Maßnahmen sollen die Infektionsketten des Coronavirus noch besser kontrolliert werden. Daher sei es wichtig, etwa alle zwei Wochen die Dynamik der Infektionen sowie die Auslastung und Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesen zu kontrollieren. Auf dieser Basis könne entschieden werden, ob weitere Schritte erfolgen müssen.

Demnach gelten die Regelungen bis zum 3. Mai. Bund und Länder haben angekündigt, dass die Bundeskanzlerin und die Landeschefs am 30. April die Entwicklung der Infektionen sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland neu bewerten werden, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu beschließen.

Verwendete Quellen
  • Beschluss von Bund und Ländern vom 15. April 2020
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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