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Corona-Krise: Koalition plant nächstes Anti-Corona-Gesetzespaket


Tests, Meldepflicht und Co.
Das steht im neuen Anti-Corona-Gesetz

Von dpa
Aktualisiert am 21.04.2020Lesedauer: 3 Min.
Bundeskanzlerin Angela Merkel: In der großen Koalition sind unter anderem schärfere Meldepflichten bei Verdachts- und Krankheitsfällen sowie Laborbefunden festgelegt worden.Vergrößern des BildesBundeskanzlerin Angela Merkel: In der großen Koalition sind unter anderem schärfere Meldepflichten bei Verdachts- und Krankheitsfällen sowie Laborbefunden festgelegt worden. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
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Seit Wochen beschäftigt Deutschland die Corona-Pandemie – nun zieht die große Koalition erneut Konsequenzen. Ein Punkt ist etwa, dass nun auch Tierärzte helfen sollen, mehr Menschen zu testen.

Die große Koalition plant zur Bewältigung der Corona-Krise ein weiteres umfangreiches Gesetzespaket im Gesundheitsbereich. Dabei geht es unter anderem um eine massive Ausweitung von Coronavirus-Tests auch unter Mithilfe von Tierärzten, um schärfere Meldepflichten bei Verdachts- und Krankheitsfällen sowie Laborbefunden und um den Schutz von privat Krankenversicherten, die in der aktuellen Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Der Entwurf der Fraktionen von Union und SPD liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Er soll in der kommenden Woche im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden.


"Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 hat zur Folge, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den mit der durch das Virus ausgelösten Pandemie verbundenen Folgen zu begegnen und diese abzumildern", heißt es in dem Entwurf. Konkret vorgesehen sind weitere Änderungen im Infektionsschutzgesetz, das Bundestag und Bundesrat bereits im März im Eilverfahren reformiert hatten. Zudem gibt es Anpassungen im Sozialgesetzbuch, im Versicherungsvertragsgesetz und im Krankenhausfinanzierungsgesetz. Die Pläne im Einzelnen:

Strengere Meldeplicht

Labore und Ärzte müssen den Gesundheitsämtern künftig nicht mehr nur Verdachtsfälle einer Infektion, bestätigte Fälle und Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 melden, sondern auch negative Laborbefunde von Tests und wieder genesene Fälle. "Durch diese Meldung kann der öffentliche Gesundheitsdienst künftig in die Lage versetzt werden, den Verlauf der Covid-19-Pandemie in der Bundesrepublik besser einzuschätzen", heißt es im Entwurf.

Massentests

Das Gesetzespaket schafft die Grundlage für Massentests. So sollen die gesetzlichen Krankenkassen künftig auch die Kosten für symptomunabhängige Tests übernehmen. Bisher wird in der Regel nur bei einem begründeten Verdacht auf Corona getestet. Für einen Standard-PCR-Test mit Stäbchen zahlen die Kassen laut Spitzenverband der Krankenkassen 59 Euro. Momentan können die Labore in Deutschland laut Robert Koch-Institut rund 730.000 dieser Tests pro Woche durchführen. In der Gesetzesvorlage ist nun die Rede von möglichen viereinhalb Millionen zusätzlichen PCR-Tests pro Woche.

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Tierärzte sollen helfen

Um die Testkapazitäten hochzufahren, wird vorübergehend auch auf die Mithilfe von Tierärzten gesetzt. Die Nutzung von tierärztlichen Laboren könne einen wichtigen Beitrag zur Ausweitung der bestehenden Testkapazitäten leisten und die stark belasteten humanmedizinischen Labore entlasten, heißt es. Die Ausnahmeregelung soll nur solange gelten, wie sich Deutschland in einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" befindet. Tierärzte müssen zudem vorher "durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie" eingewiesen werden.

Änderungen für Privatversicherte möglich

Die Krise könnte viele privat versicherte Selbstständige und Kleinunternehmer zwingen, wegen finanzieller Probleme in einen günstigeren Basistarif ihrer Krankenkasse mit weniger Leistungen zu wechseln. Mit dem Gesetz sollen Betroffene ein vereinfachtes Rückkehrrecht in den ursprünglichen Tarif bekommen, wenn es ihnen finanziell wieder besser geht – ohne erneute Gesundheitsprüfung und damit möglicherweise höhere Beiträge.

Corona-Fälle aus dem Ausland

Die Kosten für die Behandlung schwerkranker Corona-Patienten aus anderen EU-Ländern in Deutschland werden vom Bund übernommen. Deutschlands Krankenhäuser versorgen laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf ihren Intensivstationen bereits mehr als 200 Patienten aus anderen Ländern. Die Behandlungskosten werden üblicherweise den Ländern in Rechnung gestellt. Das soll wegfallen. Durch die Kostenübernahme entstünden dem Bund Mehraufwendungen von rund 15 Millionen Euro, heißt es im Entwurf. "Europa steht auch in Krisenzeiten zusammen", sagte Spahn dazu am Montag.

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Enltastung in den Krankenhäusern

Die Kliniken haben wegen der Corona-Pandemie massiv in Intensivkapazitäten investiert und halten Plätze vor. Gleichzeitig wurden andere Behandlungen verschoben, was Einnahmeausfälle verursacht. Mit dem Gesetz würden nun weitere Maßnahmen ergriffen, die die Krankenhäuser bei der Bewältigung der Pandemie unterstützten, heißt es im Gesetzentwurf. Es geht unter anderem um Lockerungen bei der Abrechnungsprüfung.

Grippe-Impfstoff

Für die kommende Grippesaison 2020/2021 wird mehr Grippeimpfstoff eingeplant. "Durch eine ausreichende Versorgung der Risikogruppen mit saisonalen Grippeimpfstoffen kann eine Belastung des Gesundheitssystems mit Influenza-Patienten verringert werden, sodass die vorhandenen Kapazitäten für die Versorgung der Covid-19-Patienten genutzt werden können", heißt es zur Begründung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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