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Karlsruhe entscheidet zu Corona-Beschränkungen


Verfassungsgericht: Corona-Maßnahmen sind rechtens

Von dpa
Aktualisiert am 14.05.2020Lesedauer: 1 Min.
Corona-Demonstration in Stuttgart (Archivbild): Die Beschränkungen seien rechtmäßig, urteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht – die vorsichtigen Lockerungen aber auch.Vergrößern des BildesCorona-Demonstration in Stuttgart (Archivbild): Die Beschränkungen seien rechtmäßig, urteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht – die vorsichtigen Lockerungen aber auch. (Quelle: imago-images-bilder)
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Bestätigung für den Kurs der Bundesregierung: Das höchste deutsche Gericht hat nun geurteilt, dass das Ausmaß der Corona-Beschränkungen rechtmäßig sei. Gleich zwei Kläger scheiterten mit ihren Beschwerden.

Bund und Länder dürfen in der Corona-Krise die Freiheiten junger und gesunder Menschen beschränken, um anderen mit größeren Risiken mehr Teilhabe zu ermöglichen. Umgekehrt sind sie aber nicht verpflichtet, zum Schutz der Risikogruppen auf jegliche Lockerungen zu verzichten. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach Klagen eines jüngeren und eines älteren Mannes entschieden, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. (Az. 1 BvR 1027/20 u.a.)

Der eine Kläger, der demnächst 65 Jahre alt wird, hatte Bund und Länder im Eilverfahren verpflichten wollen, sämtliche Lockerungen zurückzunehmen. Der jüngere Mann war der Auffassung, dass die Corona-Maßnahmen in Bayern für alle unter 60 generell unverhältnismäßig seien. Die Richter wiesen beide Verfassungsbeschwerden als unzulässig ab.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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